Prozess in Hamburg
Haftbefehl gegen Christina Block? Gericht fällt Entscheidung
04.08.2026 – 15:46 UhrLesedauer: 1 Min.
Nach der Übergabe eines Umschlags an eine Gutachterin prüfte das Landgericht Hamburg Konsequenzen gegen Christina Block. Nun ist die Entscheidung gefallen.
Der 64. Verhandlungstag begann mit einem Paukenschlag: Plötzlich stand ein Haftbefehl gegen Christina Block im Raum. Die Steakhouse-Erbin hatte einer Gutachterin außerhalb der Verhandlung einen Umschlag übergeben.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt erklärte, die Übergabe könne als möglicher Versuch gelten, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Nun ist die Entscheidung, ob ein Haftbefehl erlassen wird, mehreren Medienberichten zufolge gefallen.
Keine U-Haft für Block
Christina Block muss nach dem umstrittenen Umschlag-Vorfall im laufenden Strafprozess nicht in Untersuchungshaft. „Derzeit werden keine Maßnahmen gegen die Angeklagte erlassen“, erklärte Gerichtssprecher Florian Vogelsang im Gespräch mit „mopo.de“ und „tag24.de“.

Die Staatsanwaltschaft habe keinen Haftbefehl beantragt. Auch die zuständige Strafkammer habe Block laut Informationen von „tag24.de“ nicht aus eigener Initiative in Untersuchungshaft geschickt. Weitere Gründe für die Entscheidung sind bislang nicht bekannt.
Prozess geht weiter
Nach Angaben des „Hamburger Abendblatts“ befanden sich in dem Umschlag, den Block der psychologischen Gutachterin überreicht hatte, unter anderem ein Brief sowie Entwürfe für Beweisanträge. Blocks Verteidiger Ingo Bott sprach zuletzt von einem Irrtum. Die Übergabe sei versehentlich erfolgt, seine Mandantin bedauere den Vorfall.
Der Prozess soll am Freitag, 7. August, fortgesetzt werden. Da die Gutachterin weiter zu den psychischen Folgen der mutmaßlichen Entführung für die Kinder aussagen soll, findet der Termin voraussichtlich erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie „mopo.de“ und „tag24.de“ berichten.














