Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe stärkt Afghanen bei Visa-Klagen den Rücken
Aktualisiert am 24.07.2026 – 12:55 UhrLesedauer: 3 Min.
Vor fünf Jahren rückten internationale Truppen aus Afghanistan ab, die Taliban übernahmen die Macht. Deutschland wollte Menschen aufnehmen, stoppte das aber. Das Verfassungsgericht hat das überprüft.
Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“.
Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa möchte und sich derzeit in Pakistan aufhält. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa zuletzt verneint.
Diese Entscheidung hob der Zweite Senat in Karlsruhe nun auf. Das Gericht habe die Reichweite des aus dem Grundgesetz folgenden allgemeinen rechtsstaatlichen Willkürverbots verkannt. (Az. 2 BvR 319/26)
Klägerin: „Kann kaum beschreiben, wie erleichtert ich bin“
„Heute bin ich wirklich glücklich – ich kann kaum beschreiben, wie erleichtert ich bin“, sagte die afghanische Klägerin, die sich in der Stadt Peshawar im Norden Pakistans aufhält, nach der Entscheidung der Deutschen Presse-Agentur. Die Organisation Kabul Luftbrücke unterstützte bei der Übersetzung. „Es war ein sehr langes, verzweifeltes Warten“, erklärte die Frau. Ihre Klage hatte sie auf Grundlage einer Muster-Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Initiative Kabul Luftbrücke eingereicht. Nach Angaben der GFF ist die Frau aufgrund ihres Einsatzes für die Rechte von Frauen in Afghanistan besonders von den Taliban bedroht.
Dass die Bundesregierung ihr Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghaninnen und Afghanen nicht pauschal zurücknehmen darf, ist aus Sicht der GFF „eine gute Nachricht für die Grundrechte“. Das allein reiche aber nicht aus. „Deutschland muss die Schutzsuchenden jetzt endlich vor Folter und Tod in Sicherheit bringen“, forderte die GFF-Juristin Mareile Dedekind.
Karlsruhe macht klare Vorgaben
Das Bundesverfassungsgericht verwies das Verfahren der Afghanin an das Oberverwaltungsgericht zurück. Dieses werde auch – gegebenenfalls im Rahmen einer Zwischenentscheidung – über die Anträge auf Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur vorübergehenden Fortsetzung der Unterstützung der Beschwerdeführenden in Pakistan zu entscheiden haben, teilte das Gericht mit.
Dabei wird das Oberverwaltungsgericht laut dem Beschluss „davon auszugehen haben“, dass Deutschland von Verfassungs wegen verpflichtet ist, die Unterstützung der Frau und ihrer Kinder in Pakistan bis zu einer Visaerteilung oder bis zu einer verfassungsgemäßen Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums von den Aufnahmeprogrammen fortzuführen.
Bis dahin müsse sich die Bundesrepublik weiter gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einzusetzen, dass die Kläger nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, hieß es. Deutschland sei es untersagt, die (freiwillige) Unterstützung willkürlich zu beenden.
Bundesregierung zog Zusagen im Dezember zurück
Die islamistischen Taliban hatten im Zuge des Abzugs der internationalen Truppen aus dem Land im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die Bundesregierung versprach ehemaligen Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die man für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme in Deutschland. Viele Betroffene warten seit Monaten oder Jahren in Pakistan auf ihre Einreisevisa.














