Streit ums Arbeitsrecht
Sonntagsbackverbot – Handwerk macht Druck
Aktualisiert am 23.07.2026 – 08:16 UhrLesedauer: 2 Min.
Im Koalitionsvertrag steht die Aufhebung des Verbots. Doch Bäcker dürfen sonntags immer noch nicht arbeiten.
Handwerkspräsident Jörg Dittrich hat die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Lockerung des Sonntagsbackverbots für Bäckereien rasch in ein Gesetz zu überführen. Bisher fehlt ein entsprechender Gesetzentwurf, obwohl die Koalitionsspitzen Anfang Juli einen Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. Januar 2027 vereinbart hatten.
Dittrich kritisierte, dass mit zweierlei Maß gemessen werde: „Ich verstehe nicht, warum wir immer noch weiter darüber diskutieren. Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Backstationen an der Tankstelle sonntags Teiglinge aufbacken dürfen und dem Handwerksbäcker erklärt wird: Du darfst es nicht, weil du Bäcker bist.“
Nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien an Sonn- und Feiertagen bisher nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und an diesem Tag verkaufen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den sogenannten Ausnahmekatalog im Arbeitszeitgesetz um das Bäckereihandwerk zu erweitern.
Ministerium: Entwurf noch in frühem Stadium
Mitte Juni war ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium bekanntgeworden. Er sah vor, dass Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu fünf Stunden für die Herstellung von Backwaren sowie bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden könnten. Aus dem Ministerium hieß es, der Entwurf befinde sich noch in einem frühen Stadium und werde intern abgestimmt. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte daraufhin kritisiert, es drohe erneut eine Sonderregelung mit andauernden Wettbewerbsnachteilen.
Dittrich wies auch das Argument zurück, die Sonntagsarbeit belaste die Beschäftigten: „Es soll mir bitte keiner erzählen, dass die Zukunft Deutschlands davon abhängt, ob einige Hundert Menschen sonntags einige Stunden arbeiten. Zumal viele Beschäftigte diese Zeiten bewusst wählen, weil sie dafür gute Zuschläge erhalten und mehr Geld verdienen, und dafür beispielsweise an einem anderen Tag frei haben.“
Kritik an Gewerkschaften
Darüber hinaus sprach sich Dittrich für mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten insgesamt aus. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Gewerkschaften lehnen eine solche Regelung ab und warnen vor einer Aufweichung des Gesundheitsschutzes. Dittrich sagte dazu: „Niemand möchte den generellen Acht-Stunden-Tag abschaffen. Aber in Zeiten von Digitalisierung, Work-Life-Balance und Disruption in vielen Bereichen muss es aus meiner Sicht doch machbar sein, Betrieben und Beschäftigten mehr Flexibilität einzuräumen und ihnen die Chance zu geben, neue Modelle auszuprobieren.“
Das Gesundheitsschutzargument der Gewerkschaften ließ er nicht gelten: „Gesundheitsschutz wird ab einer gewissen Grenze ein Totschlagargument gegen Veränderungen. Auch eine monotone Tätigkeit kann bereits nach kurzer Zeit zu Belastungen führen. Pauschal den Gesundheitsschutz als Argument ins Feld zu führen, greift heutzutage zu kurz.“














