Amtsanmaßung?
Shirt bringt Teenager in Bredouille
16.08.2026 – 15:46 UhrLesedauer: 1 Min.
Streifenbeamten erspähen in einem Park ein Shirt – und sind überzeugt, dass es unerlaubterweise getragen wird. Für den mutmaßlichen Täter könnte es ein juristisches Nachspiel geben.
Die Polizei Brandenburg hat am Samstag einen 17-Jährigen in einem Park angehalten und zur Rede gestellt – den Beamten missfiel das T-Shirt des Teenagers. Wie die Polizei mitteilte, trug der Jugendliche ein Shirt der Polizei Sachsen-Anhalt. Gegen ihn werde nun wegen Amtsanmaßung ermittelt.
Laut der Polizei Brandenburg war den Streifenpolizisten das Amtswappen auf dem Shirt des Jugendlichen aufgefallen. Wie die Polizei klarstellt, ist das T-Shirt ein Teil der Uniform der Polizei Sachsen-Anhalt. Das Kleidungsstück sei noch in dem Park sichergestellt worden: Der Jugendliche musste es ausziehen.
Der Jugendliche habe demnach erklärt, dass er das Shirt von einem Bekannten habe, der in Sachsen-Anhalt bei der Polizei arbeitet.
Um das Strafmaß der Amtsanmaßung zu erfüllen, reicht es in Deutschland nicht aus, bestimmte Kleidung zu tragen. In der Regel muss auch aktives Handeln dazukommen: Der Beschuldigte muss also auch eine Tätigkeit ausführen, die üblicherweise nur den jeweiligen Amtsträgern vorbehalten ist.














