Die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom sollen die Bürger entlasten, ohne dass die Versorger darunter leiden müssen. Dazu können sich die Unternehmen die Differenz vom Staat erstatten lassen. Das Kartellamt hat nun mehrere Anbieter im Verdacht, dabei zu hohe Beträge anzusetzen.
Mehrere Gasversorger stehen im Verdacht, im Zusammenhang mit den Gaspreisbremsen ungerechtfertigt hohe Endkunden-Preise angesetzt zu haben. Das Bundeskartellamt berichtete von einer zweistelligen Zahl von Versorgern, die “möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben”.
“Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten und sind dabei, Licht ins Dunkel bringen”, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt laut Mitteilung. Erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze seien eingeleitet worden. “Wir haben die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen.” Weitere Verfahren bei Fernwärme und Strom stünden bevor. Eine Größenordnung nannte das Kartellamt für diese Bereiche nicht.
Die seit Jahresbeginn gültigen Preisbremsen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Der bei Erdgas auf 12 Cent gedeckelte Preis gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Um Energiesparen zu fördern, muss für den Rest der vertraglich festgelegte Preis gezahlt werden. Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Die Differenz zwischen Deckel und Vertragspreis erstattet der Staat – und damit der Steuerzahler – den Versorgungsunternehmen.
Schwarzen Schafen drohen Geldbußen
Wie das Kartellamt weiter berichtete, ging den eingeleiteten Verfahren eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten in mehreren Tausend Anträgen voraus. Aus ihnen seien Preise, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen hervorgegangen. “Im Rahmen der Prüfverfahren wird das Bundeskartellamt zunächst die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen.” Stelle man Verstöße fest, müssten unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen zurückgezahlt werden. “Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.”
Die Preisbremsen-Gesetze regeln auch, wie ein Missbrauch der Entlastungsregeln verhindert werden soll. So ist es Energieversorgern untersagt, durch Erhöhung der Endkundenpreise eine höhere Ausgleichszahlung zu erhalten, sofern es für eine Erhöhung keinen Grund wegen gestiegener Kosten gibt.