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Gutverdiener müssen sich auf deutlich höhere Abgaben einstellen

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Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen sollen nächstes Jahr kräftig steigen. Bei hohen Gehältern bedeutet das zusätzliche Sozialabgaben von mehreren Hundert Euro pro Jahr.

Wer 6500 Euro oder mehr verdient, muss nächstes Jahr mit mehreren Hundert Euro zusätzlich für Sozialabgaben rechnen. Das zeigen Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW im Auftrag des “Handelsblatts”. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 6500 Euro werden demnach pro Jahr knapp 300 Euro mehr fällig, bei 7500 Euro sind es sogar mehr als 600 Euro zusätzlich.

Grund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen, die sich jährlich an der Lohnentwicklung orientieren. Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte und Arbeitgeber Sozialabgaben auf den Bruttomonatslohn zahlen. Diesmal fällt die Anpassung laut dem Entwurf des Arbeitsministeriums deutlich aus. Dabei wird laut “The Pioneer” für das vergangene Jahr ein Lohnplus von 4,13 Prozent berücksichtigt.

In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen künftig bis zur Grenze von 7550 Euro pro Monat im Westen und 7450 Euro im Osten Beiträge fällig werden. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro in den alten und 7100 Euro in den neuen Ländern.

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Die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll zum 1. Januar auf bundeseinheitlich 5175 Euro pro Monat steigen. Bisher lag sie bei 4987,50 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen – wer mehr verdient, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

In der Berechnung des ZEW ist auch der erwartete Anstieg des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung von 0,2 Prozentpunkten auf dann 1,8 Prozent berücksichtigt. Die höheren Beitragsbemessungsgrenzen treffen vor allem Gutverdiener und ihre Arbeitgeber. Wer unter 5000 Euro verdient, muss demnach im kommenden Jahr nur mit einem mittleren zweistelligen Zusatzbetrag rechnen. Das Bundeskabinett will die Verordnung dem Bericht zufolge Mitte Oktober auf den Weg bringen.

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