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Ex-Audi-Chef Stadler legt Revision ein

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Eine Woche nach seiner Verurteilung zu einer Bewährungs- und Geldstrafe lässt Stadler seine Anwälte überraschend Revision einlegen. Auch seine Mitangeklagten gehen den Schritt. Das Urteil gegen einen von diesen will wiederum auch die Staatsanwaltschaft überprüfen lassen.

Die Verteidiger des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler und seine beiden Mitangeklagten haben überraschend Revision gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt. Das teilte das Gericht mit. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte sie wegen Betrugs im Dieselabgasskandal zu Bewährungsstrafen und Geldzahlungen verurteilt.

Im Falle von Stadler und dem Ingenieur P. hatten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht bereits im Prozess auf die dann ausgesprochenen Strafen verständigt. Die Revisionen kommen deswegen unerwartet. Stadlers Anwalt Thilo Pfordte hatte sich nach der Urteilsverkündung am Dienstag vergangener Woche zufrieden geäußert, dass seinem Mandanten damit eine Gefängnisstrafe erspart bleibe.

Nach dem Einlegen der Revision war von den Verteidigern von Stadler und denen des weiteren Mitangeklagten, dem früheren Audi-Motorenchef und späteren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz, nun zunächst keine Stellungnahmen zu erhalten. Die Anwälte des Ingenieurs P. erklärten, sie hätten Revision “zur Fristwahrung” eingelegt. Prozessbeteiligte wiesen darauf hin, dass hinter der Revision nicht in jedem Fall Unzufriedenheit mit dem Urteil stecken muss. Ein Grund könnten auch die zahlreichen weiteren Prozesse im VW-Abgasskandal sein. Solange das Münchner Urteil nicht rechtskräftig sei, müssen die drei Männer in anderen Prozessen nicht als Zeugen aussagen.

Stadler war vom Gericht wegen Betrugs durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Er hatte die Manipulationen nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos in Deutschland viel zu spät gestoppt. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Bewährungsstrafe schon im Prozess zugestimmt.

Staatsanwaltschaft geht gegen Hatz in Revision

Die Staatsanwaltschaft legte nur gegen das Urteil gegen den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Hatz, Revision ein. Sie hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Hatz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt.

Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand hatte die Manipulation der Abgassteuerung bei großen Dieselmotoren gestanden. Er und P. veranlassten die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Straße.

Die Strafkammer hat bis zum 9. April 2024 Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur erklärte. Anschließend werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

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