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Bahn erwartet normalen Fernverkehr erst ab Dienstag

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Wenige Stunden vor dessen Beginn einigen sich Bahn und Gewerkschaft EVG auf die Absage eines 50-Stunden-Streiks. Nach dem von einem Gericht vermittelten Vergleich muss der Konzern innerhalb kurzer Zeit Zehntausende Verbindungen neu planen. Deswegen wird es weiter zu Ausfällen kommen – die Kulanzregelung wird jedoch fortgesetzt.

Die Bahn kommt beim Hochfahren ihres Betriebs nach der Absage des 50-Stunden-Streiks der Gewerkschaft EVG besser voran als gedacht – dennoch müssen sich Reisende weiter auf teils massive Beeinträchtigungen einstellen. “Am Montag werden rund zwei Drittel der geplanten Züge verkehren”, teilte der Konzern mit Blick auf den Fernverkehr mit. Das heißt im Umkehrschluss, dass jede dritte Verbindung ausfällt. Auch im Regionalverkehr wird es Einschränkungen und Zugausfälle geben. “Ab Dienstag werden alle ICE- und IC-Züge wieder wie geplant unterwegs sein.”

Die Bahn muss nach eigenen Angaben die Einsätze für Tausende Beschäftigte, die aus den Schichtplänen genommen wurden, “kurzfristig wieder neu organisiert werden”. Diese “einmalige und neue Situation gelingt deutlich besser als zunächst angenommen”, heißt es weiter. Früheren Angaben zufolge müssen rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne neu geplant werden.

Für Reisende hebt die Bahn den weiteren Angaben zufolge bis Dienstag die Zugbindung auf. Tickets können so flexibel genutzt werden. “Alternativ können bis 11.5 gebuchte Fahrkarten des Fernverkehrs für die Reisetage 14.5. bis 16.5 kostenfrei erstattet werden.” Der Konzern rät allen Reisenden sich rechtzeitig über die aktuelle Lage zu informieren.

Bereits gestern hatte das Unternehmen mitgeteilt, dass die Kulanzregelung bestehen bleibe. Sollten für Montag oder Dienstag gebuchte Züge ausfallen, gelten zudem die üblichen Fahrgastrechte – diese erlauben unter anderem, die Fahrt später nachzuholen. Da die Bahn angesichts des Feiertages Christi Himmelfahrt am Donnerstag (18. Mai) von sehr vollen Zügen ab Mittwoch bis zum Wochenende ausgeht, rät sie aber eher zur Vorverlegung der Reisen.

Der Ausstand war am Vortag rund sechs Stunden vor Beginn durch eine Vergleichs abgesagt worden. Der Konzern und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hatten diesen vor Gericht geschlossen. Beide Seiten haben sich dabei zudem darauf verständigt, zügig die Tarifverhandlungen fortzusetzen.

In dem Tarifkonflikt ist es eine zentrale Forderung der EVG, dass der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro im Tarifvertrag als Basis festgeschrieben wird, auf dem die Forderungen aufsetzen. Rund 2000 Beschäftigte, die direkt von der Mindestlohnerhöhung profitieren, würden andernfalls darüber hinaus kaum von Gehaltserhöhungen profitieren. Die Gewerkschaft verhandelt für insgesamt rund 180.000 DB-Beschäftigte.

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