Oktober 9, 2026 9:07 p.m. CEST

Steuern und Sozialabgaben

Das wird Ihnen in Steuerklasse 1 vom Lohn abgezogen


Aktualisiert am 08.03.2025Lesedauer: 4 Min.

Junge Frau erledigt ihre Finanzen (Symbolbild): Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viele Steuern Sie von Ihrem Gehalt an den Staat abtreten müssen.

Junge Frau erledigt ihre Finanzen (Symbolbild): Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viele Steuern Sie von Ihrem Gehalt an den Staat abtreten müssen. (Quelle: Milan_Jovic/getty-images-bilder)

Wer arbeitet, zahlt Lohnsteuer. Wie viel, hängt auch von der Steuerklasse ab. Wir zeigen, welchen Einfluss die Steuerklasse 1 auf Ihr Nettogehalt hat.

Wie viel Geld Arbeitnehmern von ihrem Bruttogehalt übrig bleibt, bestimmt maßgeblich die Steuerklasse. Denn von ihr hängt es ab, wie hoch die Steuerfreibeträge ausfallen – welcher Teil des Lohns also nicht versteuert werden muss. Wir erklären, welche Abzüge es in Steuerklasse 1 gibt und wie hoch die Freibeträge ausfallen.

Für wen gilt Steuerklasse 1?

Die Lohnsteuerklasse 1 ist die Standard-Steuerklasse für Alleinstehende. Dort werden Sie eingeordnet, wenn Sie ledig, getrennt lebend oder geschieden sind. Stirbt Ihr Partner, ordnet der Staat Sie erst ein Jahr nach dem Todesfall wieder in die Steuerklasse 1 ein.

Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 1?

Die Abzüge vom Bruttolohn setzen sich grundsätzlich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Das gilt für alle Steuerklassen und somit auch für Steuerklasse 1. Unterschiedlich sind allerdings die Steuerfreibeträge, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer und der davon abhängigen Kirchensteuer auswirkt. Eine Übersicht zu den verschiedenen Steuerklassen finden Sie hier.

Folgende Abzüge und Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen:

  • Lohnsteuer: abhängig vom Bruttogehalt und der Steuerklasse (mehr zur Berechnung der Lohnsteuer lesen Sie hier)
  • Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent bei Kirchenzugehörigkeit auf Ihre Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag: nur für hohe Einkommen (lesen Sie hier, für wen der Soli noch gilt)
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte auf bis zu 5.512,50 Euro Monatsgehalt plus Zusatzbeitrag (variiert je nach Krankenkasse), der Arbeitgeber übernimmt jeweils die Hälfte; der Tarif für Privatversicherte richtet sich in der Regel nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand
  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent auf bis zu 8.050 Euro Monatsgehalt (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber) und gegebenenfalls 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag (lesen Sie hier, wann Sie als kinderlos in der Pflegeversicherung gelten)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent auf bis zu 8.050 Euro Monatsgehalt (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)

Wie hoch sind die Steuerfreibeträge in Steuerklasse 1?

Fast alle Steuerklassen kennen Steuerfreibeträge. Diesen Teil Ihres Einkommens müssen Sie nicht versteuern. Je höher die Freibeträge also ausfallen, desto weniger Steuern zahlen Sie. In Steuerklasse 1 gelten für 2025 folgende Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 12.096 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro
  • Kinderfreibetrag: 6.672 Euro oder 3.336 Euro pro Elternteil
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung pro Kind: 2.928 Euro oder 1.464 Euro pro Elternteil
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst

Wie viel wird bei Steuerklasse 1 abgezogen?

Wie hoch die Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben in Steuerklasse 1 sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn das hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch Ihr Steuersatz. Das nennt sich progressiver Steuertarif.

Die folgende Tabelle zeigt die Einkommensgrenzen für die Steuersätze (Tarifzonen). Die Werte beziehen sich auf das Steuerjahr 2025.

Steuersatz Einkommensgrenze
0 Prozent bis 12.096 Euro
14 bis 24 Prozent ab 12.097 Euro bis 17.443 Euro
24 bis 42 Prozent ab 17.444 Euro bis 68.480
42 Prozent ab 68.481 bis 277.825 Euro
45 Prozent ab 277.826 Euro

Grundsätzlich wird dabei nur der Teil des Gehalts versteuert, der nach Abzug der Freibeträge noch übrig bleibt (siehe oben). Mehr zur Berechnung der Einkommensteuer lesen Sie hier.

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