August 7, 2026 4:51 p.m. CEST

Urintest auf Alkohol

Wie lange ist Alkohol im Urin nachweisbar?


Aktualisiert am 07.08.2026 – 14:42 UhrLesedauer: 2 Min.

Alkohol ist kurzfristig im Urin nachweisbar – seine Abbauprodukte aber unter Umständen noch Tage nach dem Trinken. (Quelle: BENCHAMAT1234/getty-images-bilder)

Der Konsum von Alkohol ist nicht nur in der Atemluft und im Blut nachweisbar, sondern auch im Urin. Hier erfahren Sie, wie lange.

Wenn eine Person Alkohol trinkt, gelangt dieser zu einem Großteil ins Blut. Kleine Mengen – ungefähr zwei bis fünf Prozent – des aufgenommenen Alkohols scheidet der Körper unverändert über die Atemluft, den Schweiß und den Urin wieder aus.

Alkohol selbst ist in der Regel nur bis zu zwölf Stunden nach dem Trinken im Urin nachweisbar. Wie lange genau, hängt unter anderem von der Trinkmenge ab. Anschließend liegt er im Urin nicht mehr in seiner ursprünglichen chemischen Form vor. Gewisse Stoffe, die der Körper beim Abbau von Alkohol bildet, lassen sich hingegen noch deutlich länger im Urin feststellen.

Konsum von Alkohol – wie lange nachweisbar?

Nach der Aufnahme ins Blut muss der Körper Alkohol zunächst verstoffwechseln, also zu anderen Stoffen abbauen, um ihn schließlich auszuscheiden. Dieser Abbau umfasst mehrere Schritte und findet vorwiegend in der Leber statt, aber in geringem Maße auch in den Schleimhäuten des Magens und des Dünndarms.

Einige Stoffe, die im Alkoholstoffwechsel anfallen, landen nicht nur im Blut, sondern auch im Urin. Einer davon ist das sogenannte Ethylglucuronid (EtG). Es gelangt bereits kurz nach dem Trinken in den Urin und bleibt darin für bis zu 24 Stunden nachweisbar – nach einem Alkoholexzess mitunter sogar bis zu mehreren Tagen (130 Stunden).

Alkoholabstinenz nachweisen – welche Rolle spielt der Urin?

Durch eine Untersuchung des Urins auf EtG lässt sich ermitteln, ob eine Person in den vergangenen Tagen Alkohol getrunken hat. Solch eine Untersuchung kann zum Beispiel bei Alkoholentzugs- oder Entwöhnungsprogrammen zur Kontrolle erfolgen.

Ein anderes Einsatzgebiet ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Diese kann anstehen, wenn einer Person die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sie den Führerschein zurückerlangen möchte. War Alkohol der Grund, kann im Rahmen der MPU ein Abstinenznachweis erforderlich sein – zum Beispiel durch eine Urinuntersuchung.

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