September 4, 2026 2:03 p.m. CEST

Sozialleistungen

Zu wenig Rente: Ist Grundsicherung oder Wohngeld besser?


Aktualisiert am 28.01.2026 – 15:22 UhrLesedauer: 3 Min.

Rentner berechnet sein Haushaltsbudget: Wer im Alter mit seiner Rente nicht auskommt, kann Grundsicherung beantragen. (Quelle: ozgurcankaya/getty-images-bilder)

Wer mit einer geringen Rente leben muss, hat oft Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung. Welche Unterstützung greift in welchem Fall?

t-online erklärt, wer Grundsicherung erhalten kann, wie hoch Ihre Rente sein darf, um Wohngeld zu bekommen und wie Sie herausfinden, welche Sozialleistung besser für Sie ist.

Um die Grundsicherung beziehen zu können, müssen Sie als Rentner entweder die Regelaltersgrenze überschreiten oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Regelaltersgrenze ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente erhalten können. Frührentnern steht Grundsicherung also nicht zu.

Als Faustregel heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.062 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“

Wie hoch die Grundsicherung für Rentner ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Das Sozialamt legt Ihren Bedarf im Einzelfall fest. Dieser hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch Einkünfte Ihres Ehepartners werden berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie nicht verheiratet oder verpartnert sind, aber in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben.

Zum Einkommen zählen neben Renten und Pensionen auch Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen, Krankengeld und Zinsen. Nicht berücksichtigt werden der Grundrentenzuschlag und Pflegegeld. Für Erwerbseinkommen und Renten gibt es zudem Freibeträge.

Haben Sie ein Vermögen, das über dem Schonvermögen von 5.000 Euro liegt (10.000 Euro für Paare), müssen Sie es zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beziehen können. Ein selbst genutztes, angemessen großes Haus oder eine Wohnung zählen nicht dazu.

Der Regelsatz für Empfänger von Grundsicherung liegt bei 563 Euro. Er soll als Pauschale einen Teil der Lebenshaltungskosten abdecken. Dazu zählen Lebensmittel, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, aber auch Strom.

Zusätzlich bekommen Rentner, die Grundsicherung beziehen, Leistungen für Wohnen und Heizung. Das Sozialamt übernimmt die kompletten Kosten. Diese müssen allerdings angemessen sein. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personen wie Schwerbehinderte und Hilfe in Sonderfällen soll die Grundsicherung abdecken.

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