Oktober 2, 2026 4:12 p.m. CEST

Prozess in Mühlhausen

Nach Neonazi-Überfall auf Reporter folgt Höckes Fall


Aktualisiert am 02.10.2026 – 07:25 UhrLesedauer: 5 Min.

Björn Höcke: Nach dem Urteil in einem Prozess um Angriffe von Neonazis auf Journalisten wird gegen ihn wegen eines Telegram-Posts mit möglicher Volksverhetzung verhandelt.

Björn Höcke: Nach dem Urteil in einem Prozess um Angriffe von Neonazis auf Journalisten wird gegen ihn wegen eines Telegram-Posts mit möglicher Volksverhetzung verhandelt. (Quelle: Funke Foto Services/imago)

Björn Höcke soll sich im Oktober 2022 zweimal strafbar gemacht haben. Vier Jahre später rückt deshalb eine Verhandlung wegen Volksverhetzung näher. Wegen eines anderen Vorwurfs wird ihm dagegen kein Prozess gemacht.

Erst den Fall bei dem Neonazi Thorsten Heise abschließen, dann kommt dessen Bekannter Björn Höcke auf die Anklagebank: Zwei Jahre nach Anklageerhebung gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Höcke wegen eines Hasspostings könnte es bald zum lang angekündigten Prozess kommen. Bevor Höckes Äußerungen verhandelt werden, muss am Gericht ein anderes Verfahren abgeschlossen sein, der Fretterode-Prozess. Höckes Anwälte versuchen aber bereits, auf das Verfahren gegen ihren Mandanten Einfluss zu nehmen.

Nach derzeitigem Stand wird die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Mühlhausen unter Vorsitz der Richterin Gerhild Jumpertz entscheiden, ob Höcke sich im Oktober 2022 mit einem Posting zum tödlichen Messerangriff eines Asylbewerbers in Oggersheim der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Verhandelt werden dürfte im größten Sitzungssaal VII mit etwa 60 Sitzplätzen: Das Interesse von Medien und Öffentlichkeit an Höcke als Angeklagtem ist schließlich groß.

Es wird das dritte Strafverfahren des AfD-Politikers vor Gericht sein. Höcke ist bereits vom Landgericht Halle zu zwei Geldstrafen verurteilt worden, weil er die von der SA genutzte Parole „Alles für Deutschland“ selbst gebrauchte und vom Publikum vervollständigen ließ. Er ging gegen die Verurteilung vor, scheiterte aber letztlich beim Bundesgerichtshof. Seit Februar 2024 ist bekannt, dass es am Landgericht Mühlhausen zum dritten Prozess kommen wird, weil das Gericht die Anklage zugelassen hat.

Mildes Urteil hatte Bundesgerichtshof aufgehoben

Noch kann der neue Prozess gegen Höcke nicht beginnen: Die Strafkammer in Mühlhausen ist noch mit dem Fretterode-Prozess befasst und damit „vollständig ausgelastet“, wie ein Gerichtssprecher t-online mitteilt. Seit Dezember 2025 geht es im Gericht dabei um eine Jagd auf zwei Journalisten im Jahr 2018 bei Fretterode. Zwei Männer hatten die beiden Fotografen verfolgt, von der Straße abgedrängt und mit Messer und Schraubenschlüssel schwer verletzt, dazu wurde die Kameraausrüstung geraubt. Die Fotografen hatten ein Vorbereitungstreffen der rechtsextremen Szene zum 1. Mai 2018 am Anwesen von Thorsten Heise dokumentiert.

Heise ist führender Aktivist der Freien Kameradschaftsszene und Funktionär der früheren NPD, die heute als „Die Heimat“ auftritt. Er war Zeugen zufolge Umzugshelfer bei Höcke, sie wohnen auch nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes mildes Urteil gegen Heises gewalttätige Leute aufgehoben – die Angeklagten sind ein Sohn und ein junger Mann, der in Medien als Ziehsohn Heises bezeichnet wird. Es habe Mängel in der Beweiswürdigung gegeben.

Die Neuauflage des Fretterode-Prozesses ist dem Höcke-Verfahren an der Schwurgerichtskammer dazwischengekommen. Der Prozess gegen die beiden Angeklagten ist bisher bis in den November hinein terminiert. Ein Ende steht aber noch nicht fest. Erst danach kann der Höcke-Prozess terminiert werden.

Höcke-Anwälte wollten Gutachter im Prozess

Im Hintergrund laufen aber bereits Vorbereitungen und juristische Schlagabtausche. Höckes Verteidigung ist zunächst damit gescheitert, in die anstehende Verhandlung Beweismittel für die vermeintliche Richtigkeit von Höckes Aussage einzubringen.

In Schriftsätzen ans Gericht forderte die Höcke-Seite, dass im Prozess mindestens ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Insbesondere brachte die Verteidigung vor, dass ein kriminologisches Gutachten zur Thematik „islamistisch motivierte Straftaten“ erstellt wird. Der Beweisantrag wurde einem Gerichtssprecher zufolge abgelehnt durch Verfügung der Vorsitzenden Richterin. Für den Prozess hält das Gericht die eigene Sachkunde für ausreichend. Einen konkreten Sachverständigen hatte Höckes Verteidigung noch nicht benannt.

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