Stuttgarter Oberlandesgericht
Verbraucherzentrale scheitert mit Klage gegen Lidl-App
Aktualisiert am 23.09.2025 – 11:35 UhrLesedauer: 2 Min.
Niederlage für die Verbraucherschützer im Kampf gegen die Lidl-Plus-App: Für das Gericht gilt eine Zahlung mit Daten nicht als Zahlung.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Streit mit dem Discounter Lidl eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht in Stuttgart wies eine Unterlassungsklage der Verbraucherschützer gegen die Lidl-Plus-App und die Informationspolitik des Lebensmittelhändlers ab, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Die vzbv hatte beanstandet, dass die Nutzung der als „kostenlos“ angepriesenen Lidl-Plus-App mit ihren Rabatten nicht wirklich kostenlos sei. Verbraucher müssten das Angebot mit der Preisgabe personenbezogener Daten bezahlen.
Das sahen die Stuttgarter Richter anders. „Es ist nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Die Verpflichtung zur Angabe eines Gesamtpreises setzt voraus, dass überhaupt ein Preis zu entrichten ist. Einen solchen haben die Verbraucher bei der Nutzung der Lidl Plus App aber gerade nicht zu bezahlen“, begründete das Gericht. Das deutsche Gesetz und die zugrundeliegenden europäischen Normen verstehen einen „Preis“ als zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung, heißt es weiter.
Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als „kostenlos“ bezeichnet. Der Begriff „kostenlos“ bringe lediglich zum Ausdruck, dass die Verbraucher für die Nutzung der App und die erhofften Vorteile kein Geld bezahlen müssen. „Dass Lidl bei der Anmeldung und Nutzung der App Daten der Verbraucher erhebt und diese in wirtschaftlicher Weise nutzt, steht ausdrücklich und in engem Zusammenhang mit dem Wort ‚kostenlos‘ in den Nutzungsbedingungen“, so das Gericht.
