Studie zur Vergesellschaftung großer Wohnkonzerne
So wäre Berlins Milliardenprojekt finanzierbar
25.09.2026 – 13:31 UhrLesedauer: 2 Min.
Rund um die Vergesellschaftungspläne der Linkspartei in Berlin stellt sich immer wieder die Frage nach der Finanzierbarkeit. Eine Studie zeigt nun, auf welche Faktoren es ankommt.
Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin ist einer Studie zufolge finanzierbar. Allerdings werde dies den Wohnungsmangel nicht beheben, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Untersuchung von Ökonomen unter anderem des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Dazu brauche es Neubau in großem Stil. Allerdings könne die Vergesellschaftung als ergänzendes Element sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern.
Ohne neue Wohnungsanstalt geringere Risiken
Die Forscher veranschlagen die Entschädigung für die Überführung von rund 210.000 Wohnungen auf etwa 13,5 Milliarden Euro. Dies sei bei kluger Ausgestaltung finanzierbar, ohne dass der Neubau leide oder es zu Kürzungen im Berliner Landeshaushalt komme. Die Autoren empfehlen, die Wohnungen den sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsunternehmen zu übertragen.
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Dies minimiere rechtliche, finanzielle und organisatorische Risiken. Von der Gründung einer neuen Wohnungsanstalt, wie sie die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vorschlage, raten die Wissenschaftler ab. Hier sei das Risiko groß, dass die für den Kauf nötige Verschuldung dem Staatssektor zugerechnet werde und Deutschland im Extremfall die europäischen Fiskalregeln verletze.
„Eine Überführung von Wohnungsbeständen privater Wohnungsbauunternehmen kann helfen, den Bestand öffentlicher Wohnungen schneller als durch Neubau zu erhöhen und deshalb stärker und schneller den Mietmarkt insgesamt zu beeinflussen“, schreiben die Autoren in der Studie.
So könnte die Vergesellschaftung finanziert werden
Bei einer Eigenkapitalquote von 30 Prozent müsste das Land der Analyse zufolge Eigenkapital in Höhe von rund vier Milliarden Euro bereitstellen. Die verbleibenden rund 9,5 Milliarden Euro würden die Wohnungsunternehmen über Fremdkapital finanzieren. Die öffentliche Hand könnte trotz dauerhafter Mietpreisbindung mit den vergesellschafteten Wohnungen einen jährlichen Reinertrag von 543 Millionen Euro erzielen und müsste einen Kapitaldienst in Höhe von 345 Millionen Euro leisten. Zinszahlung und Tilgung für alle aufgenommenen Kredite wären so nachhaltig gesichert, betonten die Ökonomen.
Rechtsgrundlage für eine Vergesellschaftung bildet demnach Artikel 15 des Grundgesetzes. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission war mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vergesellschaftung grundsätzlich rechtlich zulässig ist. In Berlin hatte sich 2021 eine Mehrheit der Wähler in einem Volksentscheid für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Die Wohnungsfrage ist in vielen deutschen Großstädten zu einem zentralen sozialen Thema geworden, da sich insbesondere Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen die steigenden Mieten kaum noch leisten können.
