September 25, 2026 11:43 a.m. CEST

Streit in Magdeburg

AfD will neue Regel – andere Parteien erwägen Klage

Aktualisiert am 25.09.2026 – 10:45 UhrLesedauer: 3 Min.

Wahlgewinner in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund (M.), mit den Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel (Archivbild): Kann die AfD künftig Entscheidungen blockieren? (Quelle: Fabrizio Bensch)

Die Verfahrensregeln im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt werden zur Machtfrage: Je nach Größe der Ausschüsse könnte die AfD dort massiven Einfluss nehmen. Andere Fraktionen prüfen schon eine Klage.

Noch vor der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags in Sachsen-Anhalt droht ein Streit der Fraktionen im Parlament. Am Freitag kommen die Vertreter von AfD, CDU, SPD, Grünen, Linken und BSW in Magdeburg zum sogenannten Vorältestenrat zusammen, um Verfahrensregeln für den Parlamentsbetrieb festzulegen. Dabei gibt es etwa unterschiedliche Auffassungen zur Größe der Ausschüsse.

Die AfD schlägt vor, dass die Ausschüsse künftig aus zwölf statt bisher dreizehn Abgeordneten bestehen sollen. Empfohlen hat die Landtagsverwaltung jedoch eine Besetzung mit elf Abgeordneten, weil damit das Wahlergebnis gut abgebildet wird. Die Größe macht einen wesentlichen Unterschied: Bei einer Stärke von zwölf Politikern könnte die AfD sechs Plätze einnehmen – und hätte damit eine große Gestaltungsmacht.

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Es wäre zwar keine eigene Mehrheit, aber ein Patt von 6:6 gegen die übrigen Fraktionen. Damit könnten Beschlüsse oder Beschlussempfehlungen im Ausschuss leichter blockiert oder verzögert werden. Bei Elfer-Ausschüssen hätte die AfD fünf Abgeordnete, sie müsste sich also mit anderen Fraktionen abstimmen.

Bei der Landtagswahl am 6. September war die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. CDU, Linke, Grüne und SPD kommen zusammen auf 39 Sitze im Parlament, die AfD stellt ebenfalls 39 Abgeordnete. Das BSW hat 5 Abgeordnete, die Mehrheit liegt bei 42 Stimmen.

Die AfD könnte Anträge anderer blockieren

Die Ausschüsse, in denen der Großteil der inhaltlichen Arbeit im Parlament stattfindet, sollen die Mehrheitsverhältnisse wie im Plenum abbilden. Es wird auch vom Prinzip der Spiegelbildlichkeit gesprochen. In den Ausschüssen werden etwa Gesetzentwürfe und Anträge diskutiert sowie Anhörungen durchgeführt. Dabei wurden in der Vergangenheit auch häufig Anliegen der kleineren Fraktionen und der Opposition berücksichtigt.

Die fürchten nun darum, dass sich das ändert. Die Vertreter anderer Parteien lehnen den AfD-Vorstoß jedoch vor allem ab, weil sie damit das Wahlergebnis nicht abgebildet sehen. Mit Zwölfer-Ausschüssen könne die AfD Selbstbefassungsanträge anderer Fraktionen blockieren, warnt der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Olaf Meister. Wenn die AfD etwa wolle, dass ein Thema nicht im Ausschuss behandelt werde, könne sie dieses abschmettern. Meister hält solche Mehrheitsverhältnisse mit Blick auf das Wahlergebnis für verfassungsrechtlich bedenklich. „Die AfD hat keine 50 Prozent bekommen“, sagte er. Mit Selbstbefassungsanträgen können Fraktionen fordern, dass sich ein Fachausschuss aus eigener Initiative mit einem Thema beschäftigt.

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