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“Hohe Fluchtgefahr”: Brasilien-Star bleibt in Haft

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Dani Alves bleibt in Untersuchungshaft. Ein Gericht in Barcelona weist einen Antrag auf Haftentlassung des unter Vergewaltigungsverdacht stehenden Ex-Barça-Stars ab. Als Grund wird die hohe Fluchtgefahr genannt. Anders liegt der Fall bei Robinho, der sich bislang einer Inhaftierung entziehen kann.

Der brasilianische Fußballprofi Dani Alves muss in Spanien wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Untersuchungshaft bleiben. Das teilte das zuständige Gericht in Barcelona mit. Die Richter wiesen den Antrag seines Strafverteidigers Cristobal Martell zurück, den 39 Jahre alten früheren Star des FC Barcelona aus dem Gefängnis zu entlassen. Eine 23-jährige Frau hatte Alves angezeigt, sie am 30. Dezember in einem Nachtclub in Barcelona vergewaltigt zu haben. Am 20. Januar war er deshalb bei einem Besuch in Barcelona festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Alves hatte einen sexuellen Kontakt zunächst geleugnet. Später hatte sein Anwalt angegeben, die sexuellen Handlungen seien mit Einwilligung der Frau erfolgt.

Als Gründe, Alves nicht zu entlassen, nannten die Richter unter anderem die Schwere des Vorwurfs und die Fluchtgefahr. Der Verteidiger hatte bei einer Anhörung durch das Gericht am vergangenen Donnerstag angeregt, dass Alves seinen Reisepass abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden könne. Das Gericht sah die Gefahr, dass der sehr wohlhabende Alves sich in sein Heimatland Brasilien absetzen könnte, wo er vor einer Auslieferung sicher wäre, aber als zu groß an.

Der Brasilianer stand bis 2022 beim FC Barcelona unter Vertrag und spielte bis zu seiner Festnahme beim mexikanischen Klub UNAM Pumas. Bei der Weltmeisterschaft 2022 kam er zu zwei Einsätzen für die Selecao. Sein letztes von insgesamt 126 Spielen absolvierte er beim 4:1 im WM-Achtelfinale gegen Südkorea Anfang Dezember.

Italien will Vollstreckung der Robinho-Haftstrafe

Anders als bei Alves stellt sich die Lage bei Robinho dar. Der ebenfalls 39-jährige Brasilianer wurde Anfang 2022 in Italien für eine im Jahr 2013 begangene Gruppenvergewaltigung einer 23-Jährigen in Mailand zu einer neunjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft in Mailand hatte damals die Auslieferung des Verurteilten beantragt und einen internationalen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt. Der italienische Antrag war von Brasilien abgelehnt worden. Der ehemalige Stürmer muss mit einer Festnahme rechnen, wenn er in ein Land reist, mit dem Italien ein Auslieferungsabkommen unterzeichnet hat.

Die brasilianische Verfassung erlaubt die Auslieferung seiner Staatsangehörigen nicht. Im Januar hatte Justizminister Flavio Dino angekündigt, dass es “zu einer Vollstreckung der Strafe in Brasilien kommen könnte”. Dies müsse aber erst geprüft werden, wenn der Antrag gestellt sei. Nun hat die italienische Justiz nach Angaben des brasilianischen Außenministeriums vom Wochenende diesen Antrag gestellt. Der Prozess könnte nach Ansicht von Experten mehrere Jahre dauern.

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