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Frag t-online

Kann ich auch in Rente noch freiwillige Beiträge zahlen?


26.09.2025 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Rentnerin am Smartphone (Symbolbild): Bestimmte Rentner können auch während des Ruhestands ihre Bezüge noch aufbessern. (Quelle: PIKSEL/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den Kauf von Rentenpunkten.

Mit dem Rentenbeginn endet nicht automatisch die Möglichkeit, die spätere Rentenhöhe zu beeinflussen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Rentner noch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Ein Leser möchte wissen: „Ich beziehe bereits Altersrente, würde aber gern noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um meine Rente zu erhöhen. Geht das überhaupt – und wenn ja, unter welchen Bedingungen?“

Die gute Nachricht zuerst: Ja, in bestimmten Fällen können Sie auch im Rentenbezug noch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Entscheidend ist dabei, ob Sie Ihre reguläre Altersgrenze bereits erreicht haben, also jenes Alter, ab dem Sie ohne Abschläge eine Altersrente erhalten können. Dieses Alter liegt je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren.

Wenn Sie Ihre Altersrente vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch genommen haben und noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht haben, dürfen Sie freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Das bestätigt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online: „Die Beiträge können Sie monatlich für das laufende Kalenderjahr zahlen oder bis zum 31. März eines Jahres für das vorangegangene“, erklärt er.

Dabei gibt es einen festgelegten Rahmen: Der monatliche Mindestbeitrag liegt aktuell bei 103,42 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.497,30 Euro (Stand 2025). Diese Beiträge erhöhen Ihre Rente allerdings erst, wenn Sie Ihr reguläres Rentenalter erreicht haben. Zusätzlich besteht für Rentner mit Abschlägen die Möglichkeit, diese durch zusätzliche Beiträge ganz oder teilweise auszugleichen, solange sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben.

„Haben Sie Ihr reguläres Rentenalter bereits erreicht und beziehen eine Vollrente, sind Sie versicherungsfrei und können keine freiwilligen Beiträge einzahlen“, sagt Manthey. Doch auch in diesem Fall gibt es eine Option: Sie können Ihre Vollrente in eine Teilrente umwandeln. Das ist möglich in einem frei wählbaren Umfang zwischen 10 und 99,99 Prozent.

Sobald Sie eine Teilrente beziehen, dürfen Sie wieder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wie oben beschrieben. „Diese Beiträge erhöhen Ihre Rente jeweils zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres“, so der Experte.

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