September 23, 2026 11:23 a.m. CEST

Neue Förderwelt ab 2027

Ende der Riester-Rente: Was passiert jetzt mit alten Verträgen?


Aktualisiert am 23.09.2026 – 09:21 UhrLesedauer: 5 Min.

Eine ältere Frau prüft Dokumente (Symbolbild): Die Riester-Rente kann ein Baustein der privaten Altersvorsorge sein.

Eine ältere Frau prüft Dokumente (Symbolbild): Die Riester-Rente wird 2027 durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. (Quelle: ljubaphoto/getty-images-bilder)

Riester wird abgeschafft, ein neues Altersvorsorgedepot kommt. Was mit alten Verträgen passiert und für wen sich die Förderung künftig lohnen könnte.

Rund 14,6 Millionen Riester-Verträge haben die Deutschen abgeschlossen, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Doch das Modell gilt heute weithin als gescheitert: Hohe Kosten, niedrige Renditen und komplizierte Bedingungen haben viele Sparer enttäuscht – ein erheblicher Teil der Verträge wird längst nicht mehr bespart und ruht.

Jetzt zieht der Gesetzgeber Konsequenzen. Zum 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Modell abgelöst. Das entsprechende Altersvorsorgereformgesetz ist bereits beschlossen. Was heißt das für die Millionen bestehenden Verträge – und für alle, die jetzt neu privat vorsorgen wollen? Hier finden Sie die Antworten.

Was ändert sich ab 2027?

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die private Altersvorsorge grundlegend umgebaut. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Neues Altersvorsorgedepot: Künftig lässt sich staatlich gefördert auch in einem Wertpapierdepot vorsorgen – ohne die bisher vorgeschriebene vollständige Kapitalgarantie. Das eröffnet höhere Renditechancen, birgt aber auch mehr Risiko.
  • Mehr Anbieter, mehr Wettbewerb: Neben Versicherern dürfen künftig auch Fondsgesellschaften, Banken und Neobroker geförderte Produkte anbieten. Das soll die Kosten senken.
  • Staatliches Standardprodukt: Wer sich nicht entscheiden möchte, bekommt ein besonders einfach gehaltenes Standarddepot angeboten, bei dem die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt sind. Viele Angebote bleiben aber deutlich unter dieser Marke.
  • Größerer Kreis der Berechtigten: Erstmals können auch Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke – etwa Ärztinnen und Ärzte – die Förderung nutzen.
  • Frühstart-Rente für Kinder: Perspektivisch sollen Kinder und Jugendliche monatlich zehn Euro vom Staat für ein Altersvorsorgedepot erhalten. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020.
  • Zeitplan: Die neuen Verträge lassen sich ab dem 1. Januar 2027 abschließen. Die erste staatliche Förderung fließt ab 2028.

Lohnt sich der Abschluss einer Riester-Rente überhaupt noch?

Kurz gesagt: für die allermeisten kaum. Wer noch keinen Vertrag hat, dürfte mit Blick auf die neue, in weiten Teilen günstigere und renditestärkere Förderung ab 2027 in aller Regel besser damit fahren, abzuwarten. Ein Neuabschluss bis Ende 2026 lohnt sich allenfalls in Sonderfällen – etwa für Menschen mit geringem Einkommen und vielen Kindern, die mit einem kleinen Eigenbeitrag hohe Kinderzulagen erhalten können.

Andererseits kann man einen Riester-Vertrag ab 2027 jederzeit in die neue Förderwelt übertragen, sich also später noch mal umentscheiden. Wer bis Ende 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen will, sollte sich für die renditestärkere Fondssparplan-Variante entscheiden und darauf achten, dass man keine teuren Abschlusskosten zahlen muss.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss nicht sofort handeln, bestehende Verträge laufen weiter. Sie haben aber die Wahl:

  • Vertrag behalten: Der Riester-Vertrag kann unverändert weitergeführt werden.
  • In die neue Förderung wechseln: Sie können einen bestehenden Riester-Vertrag auf die neue Förderung umstellen oder das Guthaben in einen anderen Vertrag – etwa ein Altersvorsorgedepot – übertragen. Für die Übertragung darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro als Verwaltungspauschale verlangen. Achtung: Nach dem Umstieg ins neue System gibt es kein Zurück mehr.

Wer nur mittelbar zulageberechtigt ist – etwa ein Ehepartner, der selbst nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt –, müsste noch vor Ende 2026 einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, um weiterhin Zulagen für den bestehenden Vertrag des Partners erhalten zu können. Wer das plant, sollte die Frist im Blick behalten.

Was ist die Riester-Rente – und wie funktioniert sie?

Die Riester-Rente ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ihren Namen hat sie vom früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD), der sie 2001 als Antwort auf die Senkung des Rentenniveaus entwickeln ließ.

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