Hannover (dpa/lni) – Dürfen in Schulen politische Theaterstücke aufgeführt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch (13.00 Uhr) das Verwaltungsgericht Hannover. Die AfD Niedersachsen klagt gegen das Kultusministerium und wendet sich gegen die Aufführung des Theaterstücks “Danke dafür, AfD” an einer Schule in Osnabrück im Mai 2019. Darin setzten sich Schülerinnen und Schüler nach Gerichtsangaben kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander. Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet.
Die AfD rügt den Gerichtsangaben zufolge, in der Theateraufführung sei eine Neutralitätsverletzung des Staates durch eine unzulässige Parteinahme zu sehen. Lehrkräfte hätten zwar dafür zu sorgen, dass alle zulässigen politischen Positionen im Unterricht geäußerten werden könnten, müssten aber beleidigende und rechtswidrige Äußerungen zurückzuweisen und unterbinden. Schulen seien kein Raum für die Darstellung von politischem Aktivismus.
Dagegen ist das niedersächsische Kultusministerium der Auffassung, dass es zum Lehrauftrag gehöre, Schülerinnen und Schüler politisch zu bilden. Eine Neutralitätspflichtverletzung habe es nicht gegeben, da Lehrkräfte nicht politischen Einfluss auf den Inhalt des Theaterstücks genommen hätten. Einem Gerichtssprecher zufolge hatten die Jugendlichen das Stück selbst entwickelt. Ein Urteil wird voraussichtlich noch am Mittwoch erwartet.