Trier (dpa/lrs) – Die Klage einer wegen Missbrauchs traumatisierten Angestellten des Bistums Trier gegen den Trierer Bischof Stephan Ackermann wird heute vor dem Arbeitsgericht Trier verhandelt. Das Gericht habe das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet, teilte das Gericht im Vorfeld mit. Eine gütliche Einigung im Vorfeld zur Beilegung des Streits war gescheitert.
Die unter dem Pseudonym bekannte Karin Weißenfels hat das Bistum und den Bischof auf 20.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Grund: Der Bischof hatte im März 2022 bei einer Online-Informationsveranstaltung mit Bistumsmitarbeitenden das Pseudonym der Frau gebrochen und deren Klarnamen genannt. Ackermann hatte sich danach bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Die Frau gibt in ihrer Klage an, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch Bischof Ackermann retraumatisiert worden. Die Frau war vor rund 30 Jahren als Gemeindeangestellte von ihrem Pfarrer jahrelang sexuell ausgebeutet worden. Als sie schwanger wurde, wurde sie zur Abtreibung gedrängt. Ob am Mittwoch bereits ein Urteil ergeht, sei noch unklar, sagte eine Sprecherin des Gerichts.