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Gesetz zur Neubesetzung der Bezirksämter beschlossen

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Berlin (dpa/bb) – Die Neubesetzung der Berliner Bezirksämter nach der Wiederholungswahl wird per Gesetz geregelt. Es sieht vor, dass Bürgermeister und Stadträte von den Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt werden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten bei der Wahlwiederholung am 12. Februar geändert haben. Geregelt wird auch, dass Bürgermeister und Stadträte, die aus dem Amt ausscheiden, bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 in voller Höhe ihre bisherigen Bezüge erhalten. Bei der Sitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag stimmten CDU, SPD, Grüne und Linke für die gesetzliche Regelung, die AfD stimmte dagegen.

Die 12 Bezirksbürgermeister und 60 Stadträte hätten nach der bisher geltenden Rechtslage unabhängig vom Wahlergebnis im Amt bleiben dürfen. Sie sind Beamte auf Zeit. Das galt allerdings in allen Fraktionen als fragwürdig, weil sich die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksparlamenten zum Teil erheblich verändert haben.

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