Saarlouis (dpa/lrs) – Die ersten Klagen gegen den im Saarland genehmigten Grubenwasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben werden am 20. Juni vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis verhandelt. Es handele sich um drei von insgesamt elf anhängigen Klagen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch. Diese wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes zur Teilflutung von Gruben ehemaliger Bergwerke.
Für die anderen acht Klagen gebe es noch keine Termine, sagte der Sprecher. Zum Auftakt handele es sich um Klagen der Kreisstadt Saarlouis und ihrer Stadtwerke, der Gemeinde Merchweiler sowie eines Umweltverbandes. Nach den Verhandlungen am 20. Juni werde noch keine Entscheidung verkündet, sagte der Sprecher. Diese soll dann voraussichtlich rund zwei Wochen später bekannt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss gibt insgesamt grünes Licht für eine Teilflutung in ehemaligen Steinkohlegruben. Der vom Bergbaukonzern RAG beantragte Grubenwasseranstieg in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter war unter Auflagen genehmigt worden. Grubenwasser ist Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Strecken unter Tage sammelt.
Nach dem 2012 erfolgten Ende des Saar-Bergbaus hat die RAG beantragt, in einer ersten Phase die Gruben der einstigen Bergwerke in Duhamel und Reden bis 320 Meter unter null volllaufen zu lassen. Bisher wird das Grubenwasser abgepumpt. In einem zweiten Schritt, der noch nicht beantragt ist, plant die RAG, das Wasser bis zur Tagesoberfläche ansteigen und in die Saar laufen zu lassen.
Das Vorhaben der RAG ist bei Bürgern umstritten: Sie befürchten Erdbewegungen, eine Verunreinigung des Grundwassers und den Austritt von Gasen. Betroffen sind rund 600 000 Einwohner in rund 30 Gemeinden.
Nach Angaben des Gerichtssprechers waren ursprünglich 21 Klagen in der Sache eingegangen. Zehn davon hätten sich erledigt, in der Regel durch Klagerücknahme, sagte er.