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AfD-Volksbegehren zulässig? Verfassungsgericht verhandelt

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Weimar (dpa/th) – Thüringens Verfassungsgericht in Weimar verhandelt am Mittwoch (9.00 Uhr) über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens der AfD für eine “Anti-Impfzwang-Initiative”. Die Landesregierung hat das Verfassungsgericht angerufen, um das zu klären. Sie ist der Meinung, das Volksbegehren ist nicht rechtens, weil es sich um Bundesregelungen bei den Impfpflichten handelt. Die AfD will ein Verbot eines direkten und indirekten Impfzwangs in der Landesverfassung erreichen. Ein Urteil der Verfassungsrichter fällt nach der Verhandlung noch nicht. Es wird erst in den nächsten Wochen erwartet.

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