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Rentenpunkte für Pflege: Profitieren auch Nachbarn und Freunde?


Aktualisiert am 15.10.2025 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Ältere und junge Frau im Gespräch (Symbolbild): Wer ältere Nachbarn pflegt, kann unter Umständen Rentenpunkte dafür erhalten. (Quelle: laflor/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um häusliche Pflege.

Viele Pflegebedürftige werden nicht nur von Familienangehörigen versorgt. Oft übernehmen auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte diese Aufgabe. Doch was passiert mit der sozialen Absicherung der pflegenden Person? Das fragt sich eine t-online-Leserin, die mit Pflegegrad 4 zu Hause lebt. Sie möchte wissen: „Kann auch eine nicht verwandte Person Rentenpunkte erhalten, wenn sie mich pflegt?“

Wer als Nachbar oder Freundin regelmäßig hilft, kann also Rentenpunkte sammeln. Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Bedingungen erfüllen. Zentral ist dabei der zeitliche Umfang der Pflege: „Die Pflege muss mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, umfassen“, so Sennewald. Gelegentliche Hilfe allein reicht also nicht aus. Nur wer regelmäßig pflegt, kann rentenrechtlich abgesichert werden.

Ebenfalls wichtig: Die pflegende Person darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche beruflich tätig sein. Auch das ist eine gesetzliche Vorgabe. Sie soll sicherstellen, dass die Rentenversicherung eine soziale Sicherung bietet und den Pflegeaufwand finanziell honoriert, wenn er eine Vollzeittätigkeit ausschließt.

Damit zahlt die Rentenversicherung Beiträge für Menschen, die ihre Pflegeleistung nebenberuflich und unentgeltlich erbringen. Eine Bezahlung, etwa durch einen Pflegedienstvertrag, würde diese Voraussetzung ausschließen. Zulässig ist jedoch, dass Pflegebedürftige das Pflegegeld an die pflegende Person weitergeben. So viel Pflegegeld gibt es 2025 je nach Pflegegrad.

Da die Leserin in Pflegegrad 4 eingestuft ist, ist eine weitere Voraussetzung erfüllt. Denn: Damit die Rentenkasse Beiträge für die private Pflegekraft zahlt, müssen Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben.

Die pflegende Person muss sich nicht selbst bei der Rentenversicherung melden. Die Anmeldung und Beitragszahlung übernimmt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Um sicherzugehen, dass alles korrekt erfasst wird, kann es hilfreich sein, die Pflegetätigkeit schriftlich zu bestätigen und bei der Pflegekasse anzugeben, wer welche Aufgaben übernimmt.

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