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Von der Leyen nutzt binnen zwei Jahren 57 Mal Privatjets

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EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ist viel unterwegs – oft mit dem Flugzeug. Dabei greift sie in den letzten zwei Jahren knapp 60 Mal zu Privatjets. Das sorgt bei der Linken für Kritik. Das Klima könne sich keine Jetset-Bürokratie leisten, heißt es.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat innerhalb von zwei Jahren 57 Mal Jets für ihre Dienstreisen gemietet. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte in Brüssel einen entsprechenden Bericht der “Bild”-Zeitung. 2021 waren es 24 und 2022 33 Flüge.

Er betonte, dass von der Leyen in der Regel Linienflüge nutze, in den Jahren 2021 und 2022 aber wegen der Corona-Pandemie deutlich weniger Linienflüge verfügbar gewesen seien. Zudem unterhalte die Kommission im Gegensatz zu vielen nationalen Regierungen keine eigene Flugbereitschaft. Der Sprecher teilte zudem mit: “Die Präsidentin war in den Jahren 2021 und 2022 an insgesamt rund 164 Tagen mit Auto, Flugzeug und Bahn auf Reisen.” Vor jeder Reise werde geprüft, ob ein Linienflug möglich sei und durch diesen etwa keine Sicherheitsrisiken entstünden.

Vergangene Woche etwa sei von der Leyen per Linie erst nach Abu Dhabi und von dort weiter zum G20-Gipfel nach Indien geflogen. Auch für den nächtlichen Rückflug habe sie Linienflüge über Zürich nach Frankfurt genutzt.

Kritik an “Jetset-Bürokratie”

Kritik an den Flügen mit Leihjet gibt es dennoch: Die Kommission verprasse Steuergelder für verschwenderische Privatjet-Flüge, sagte der Co-Fraktionsvorsitzende der Linken im EU-Parlament, Martin Schirdewan. “Die Masse der Menschen soll den Gürtel enger schnallen und den eigenen CO2-Abdruck reduzieren, die Europäische Kommission aber gönnt sich Luxusreisen im Privatjet.” Das Klima könne sich keine Jetset-Bürokratie leisten.

CSU-Europapolitikerin Monika Hohlmeier sagte der “Bild”: “Es kann durchaus sein, dass die Nutzung eines Geschäftsflugzeugs gerechtfertigt ist, z.B. aufgrund von Krisen-Situationen, der eiligen Terminierung von internationalen Terminen oder aus Gründen der Sicherheit. Eine Reise kann erforderlich sein, um Verpflichtungen überhaupt wahrnehmen zu können. Diese Fragen werden wir überprüfen.”

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