Artikel anhören
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos | Feedback senden
Mit einem Eilantrag wendet sich eine islamische Organisation gegen das Abaya-Verbot an französischen Schulen. Ihr Argument: Der knöchellange Überwurf sei kein religiöses Symbol. Das sieht das höchste Verwaltungsgericht in Paris anders.
Der französische Staatsrat hat das Verbot langer Gewänder an den Schulen des Landes bestätigt. Das Tragen der Abaya, eines von manchen Musliminnen getragenen bodenlangen Überkleids, “folgt der Logik des religiösen Bekenntnisses”, erklärte ein Richter des höchsten Verwaltungsgerichts in Frankreich. Die Entscheidung gründe auf dem französischen Recht, das keine sichtbaren religiösen Zeichen an Schulen erlaubt. Der französische Staatsrat prüfte, ob das Gesetz zum Verbot der Abaya an Schulen mit der Verfassung übereinstimmt.
In Frankreich sind Staat und Religion streng getrennt. Seit 2004 sind Kopftücher, Kippa oder Halsketten mit Kreuzen als äußere religiöse Zeichen an Schulen verboten. Seit Beginn dieses Schuljahres am vergangenen Montag erstreckt sich das Verbot auch auf Abayas und lange, hemdartige Gewänder, die von Jugendlichen getragen werden.
Die muslimische Organisation ADM hatte die Rücknahme des Verbots gefordert. Sie erklärte, dass es sich “in erster Linie gegen mutmaßlich muslimische Kinder richtet und das Risiko eines ethnischen Profilings birgt”. Der Anwalt von ADM hatte vor Gericht argumentiert, dass die Abaya als “traditionelles”, nicht als religiöses Kleidungsstück anzusehen sei. Das französische Bildungsministerium hielt dagegen, dass die Abaya “den Träger sofort als Angehörigen der muslimischen Religion erkennen” lasse. Der Staatsrat bestätigte diese Sichtweise.
“Keine Verletzung der Religionsfreiheit”
Das Verbot des Kleidungsstücks stelle “keine schwerwiegende und offensichtlich illegale Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens, der Religionsfreiheit, des Rechts auf Bildung und der Achtung des Kindeswohls oder des Grundsatzes der Nicht-Diskriminierung” dar, erklärte der Staatsrat jedoch nun nach zweitägiger Prüfung des Eilantrags.
Der französische Dachverband der Muslime hatte zuvor gewarnt, dass das Verbot zu Diskriminierungen führen könne. Die Abaya sei “kein religiöses Kleidungsstück”, betonte der Rat. Da es keine klare Definition des Kleidungsstücks gebe, sei zu befürchten, dass der Name und die Hautfarbe seiner Trägerin bei der Bewertung eine Rolle spielten.