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Frankreich blockiert Klimaerklärung der EU

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Die EU-Mitgliedsstaaten streiten um einen gemeinsamen Kurs in der Klimapolitik. Der Großteil eines gemeinsamen Entwurfs ist fertig – Frankreich will aber nur unterschreiben, wenn ein Passus zur Atomkraft aufgenommen wird. Deutschland hält den für inakzeptabel.

Frankreich hat eine EU-Erklärung zur Klima- und Energiediplomatie blockiert. Wie mehrere Diplomaten bestätigten, bestand die Regierung in Paris darauf, eine atomkraftfreundliche Formulierung in das Dokument einzufügen. Weil dies Länder wie Deutschland nicht akzeptieren wollten, konnte die Erklärung bei einem Außenministertreffen in Brüssel nicht wie geplant angenommen werden.

Konkret geht es Frankreich demnach darum, zum Erreichen von Klima- und Energiezielen auch die Förderung von Atomkraftwerken in Drittstaaten zu ermöglichen. Eigentlich sollte es in der EU-Erklärung in diesem Zusammenhang nur um erneuerbare Energien wie Wind- und Wasserkraft gehen.

Frankreich hatte jüngst bereits die EU-Kommission dazu gebracht, einen atomkraftfreundlichen Vorschlag für Regeln für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff zu machen. So will es die Kommission möglich machen, dass Wasserstoff unter bestimmten Umständen mit Strom aus Atomkraft produziert werden kann. Frankreich setzt bei der Stromerzeugung weiter stark auf Atomreaktoren.

In ihrer bislang letzten Erklärung zu dem Thema hatten die EU-Staaten 2021 betont, dass die Energiediplomatie der EU vorrangig darauf abzielen solle, die globale Energiewende zu beschleunigen – unter anderem durch die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Technologien. Gleichzeitig wurde von weiteren Investitionen in Energieinfrastrukturprojekte auf der Grundlage fossiler Brennstoffe in Drittländern abgeraten, sofern diese nicht mit einem ehrgeizigen Weg zur Klimaneutralität vereinbar sind. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell sagte nach dem Treffen der Außenminister, er gehe davon aus, dass die “kleinen offenen Probleme” gelöst werden könnten. Ziel ist es demnach nun, die Erklärung in den kommenden Tagen im schriftlichen Verfahren zu beschließen.

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