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Beide Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe gescheitert

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Das Bundesverfassungsgericht kippt 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Damit sind organisierte Angebote erlaubt. Die Chance, diese verbindlich zu regeln, lässt der Bundestag nun verstreichen.

Der Versuch einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe ist im Bundestag gescheitert. In namentlichen Abstimmungen verfehlten beide vorliegenden Gesetzentwürfe im Plenum des Bundestags die Mehrheit. Damit bleibt es bei der bisherigen Lage: Der assistierte Suizid bleibt legal, seit das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben formulierte. Ein Gesetz, das dafür verbindliche Regelungen für das Sterbehilfe-Verfahren vorschreibt, wird es aber weiterhin nicht geben.

Den Abgeordneten lagen zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung vor: Sie sollten festschreiben, unter welchen Umständen Sterbewillige Zugang zu todbringenden Medikamenten bekommen und unter welchen Bedingungen andere Menschen straflos Hilfe bei dem geplanten Suizid leisten können. Die Entwürfe unterschieden sich in der Höhe der Hürden, die dafür genommen werden sollten.

Der Entwurf von der Abgeordnetengruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci, der dafür strengere Regelungen vorsah, kam auf 304 Ja-Stimmen. Die Zahl der Nein-Stimmen lag mit 363 allerdings deutlich höher. Die Vorlage der Gruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr wurde von 287 Abgeordneten unterstützt und von 375 Abgeordneten abgelehnt.

“Jeder hat Recht auf selbstbestimmtes Sterben”

Den Abstimmungen war eine nachdenkliche Debatte im Plenum vorangegangen, in der Abgeordnete ohne Fraktionszwang für ihre jeweils präferierten Anträge warben. “Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein Recht darauf, hierbei Hilfe zu erhalten”, sagte die FDP-Abgeordnete Helling-Plahr.

Die Liberale verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert hatte. “Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz darf es nicht geben”, sagte sie.

Der SPD-Abgeordnete Castellucci warb für stärkere Einschränkungen. “Lassen Sie uns den begleiteten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern”, sagte Castellucci in der Debatte. Der Schwerpunkt müsse auf Suizidprävention liegen: “Wir müssen bessere sozial- und gesundheitspolitische Antworten geben und nicht einfach einen Wegweiser zum assistierten Suizid”, sagte er.

In einer früheren Version dieses Artikels hatte es fälschlicherweise geheißen, die Abstimmung werde wiederholt. Tatsächlich wird aber eine andere Abstimmung wiederholt.

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