Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll die Änderung des Geschlechtseintrags erleichtern. Während der Deutsche Frauenrat die Neuregelung lieber früher als später in Kraft treten sieht, hält Alice Schwarzer nur wenig von dem Entwurf. Gerade Jüngeren werde der Geschlechtswechsel “verlockend leicht gemacht”.
Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat den Entwurf der Ampelregierung für ein Selbstbestimmungsgesetz scharf kritisiert. “Es ist schwer zu verstehen, dass das Kabinett einen so lebensfernen, nicht zu Ende gedachten Gesetzesentwurf verabschiedet”, sagte Schwarzer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sie warnte vor Risiken durch die geplante Neuregelung.
In der vorliegenden Form gefährde das neue Gesetz Kinder und Jugendliche, denen der Geschlechtswechsel verlockend leicht gemacht werde, warnte Schwarzer. Zudem sei der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf auch eine Gefahr für Frauen, “in deren Schutzräume biologische Männer, die sich einfach ‘als Frauen definieren’ eindringen könnten”.
Anders sieht dies der Deutsche Frauenrat. Dessen Vorsitzende, Beate von Miquel, kritisierte das späte Inkrafttreten des Gesetzes im November 2024 und transfeindliche Narrative im Kabinettsentwurf. Diese würden “besonders Transfrauen unter Generalverdacht eines gewaltvollen Verhaltens stellen”, sagte sie der “Rheinischen Post”. Dabei seien diese Gruppen in öffentlichen Räumen häufig selbst Gewalt ausgesetzt. Die Frauenrats-Vorsitzende forderte deshalb eine “dringende” Änderung der problematischen Stellen im parlamentarischen Verfahren.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll es transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen leichter machen, ihren Vornamen oder Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Die Regelung soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ablösen. Bisher müssen Betroffene für eine Änderung des Geschlechtseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen.
Intensive Debatten gab es im Vorfeld der Verabschiedung zur Frage des Hausrechts und zum Zugang zu geschützten Räumlichkeiten – etwa Frauen-Saunen, Umkleidekabinen oder Frauenhäusern. Manche Frauenrechtlerinnen hatten Bedenken dagegen geäußert, solche Schutzorte generell auch für Trans-Personen öffnen zu müssen. Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht nun unberührt.