September 8, 2026 8:43 p.m. CEST

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale finden Sie auch einen Rechner, der mittels einiger Angaben bestimmt, wie hoch Ihr persönlicher Abschlag sein müsste.

3. Haben Sie Ihren Zählerstand gemeldet?

Schließlich zahlen Sie womöglich auch deshalb zu viel, weil Ihre Angabe zum Verbrauch nicht stimmt. Normalerweise werden Sie einmal im Jahr darum gebeten, Ihren Zählerstand abzulesen und zu melden. Das ist essenziell. Denn nur so wissen Ihr Stromanbieter und Netzbetreiber, wie hoch Ihr Verbrauch wirklich liegt. Sie dürfen den Wert auch ungefragt mitteilen, das geht meistens online auf den Portalen der Energieanbieter bzw. des Stromnetzbetreibers.

Sie sollten übrigens den Zählerstand nicht nur an Ihren Stromanbieter schicken, sondern auch an den Netzbetreiber. Denn der Stromanbieter ist nicht verpflichtet, die Zählerstände an den Betreiber weiterzureichen. Andersherum ist der Netzbetreiber auch nicht verpflichtet, die Zählerstände zu erfragen. Da beide Parteien aber Einfluss auf Ihre Rechnung haben, sollten Sie immer darauf achten, dass beide den aktuellen Stand haben. In den allermeisten Fällen werden Sie aber auch danach gefragt (von beiden).

Wenn Sie den Zählerstand nicht mitteilen, dürfen Stromanbieter und Netzbetreiber Ihren Verbrauch schätzen. Das tun sie anhand vergleichbarer Haushalte. Nicht selten übersteigt der geschätzte Verbrauch allerdings Ihren echten Verbrauch deutlich, sodass Sie teils deutlich mehr zahlen, als Sie müssten.

Wenn Sie sich fragen, wie der Strompreis überhaupt zustande kommt, spielen drei wesentliche Komponenten hinein:

Bei Abschluss eines Stromvertrags werden Ihnen darüber hinaus die Begriffe „Grundpreis“ und „Arbeitspreis“ begegnen. Der Grundpreis beinhaltet nur die Fixkosten, die Sie auch dann zahlen müssen, wenn Sie gar keinen Strom verbrauchen. Das sind zum Beispiel die Kosten, die beim Stromanbieter anfallen, um den Zähler abzulesen und zu warten sowie Ihre Stromrechnung zu erstellen. Der viel wichtigere ist daher der Arbeitspreis: Das ist das Geld, das Sie für den Verbrauch des Stroms pro Kilowattstunde zahlen.

Gut zu wissen: Es gibt auch Stromtarife ohne Grundpreis. Dabei stellt der Energieanbieter nur den tatsächlich verbrauchten Strom in Rechnung, die Fixkosten werden ignoriert. Dafür ist aber der Arbeitspreis meistens höher. Diese Tarife können sich für Gartenlauben oder Ferienwohnungen lohnen, also dort, wo Sie im Schnitt nur wenig Strom nutzen.

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