Twitter heißt schon seit einer Weile X. Mit dem neuen Namen könnten allerdings auch einige Markenrechtsverletzungen einhergehen. Viele Betriebe haben lange zuvor entsprechende Markenzeichen registriert, darunter auch das US-Unternehmen X Social Media. Das reicht nun Klage ein.
Der Kurznachrichtendienst X des Tesla-Chefs Elon Musk ist von einem weiteren US-Unternehmen mit dem Buchstaben im Namen verklagt worden. X Social Media machte vor einem Bundesgericht in Florida geltend, die von Musk im Juli vorgenommene Umbenennung von Twitter habe sein Recht auf das Markenzeichen verletzt. Die Werbeagentur nutze “X Social Media” seit 2016 und habe mehr als 400 Millionen Dollar in Facebook-Werbung investiert.
Die Umbenennung von Twitter habe Kunden verwirrt und zu entgangenen Einnahmen geführt. X Social Media fordert, Musks Dienst die Verwendung des Buchstabens zu untersagen und verlangt Schadenersatz. Stellungnahmen von X sowie X Social Media lagen nicht vor. Musks Unternehmen könnte sich mit zahlreichen Markenstreitigkeiten wegen des Buchstaben “X” konfrontiert sehen, das in Hunderten geschützter Namen enthalten ist. In der EU sieht es ebenso kritisch aus. Wie “Politico” schreibt, sind in einer Datenbank, die das Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union verwaltet, mehr als 260 Xs als Marken eingetragen.
Dazu gehören unter anderem der Autohersteller Honda, Adidas, die Band Metallica das “X” in der EU als Markenzeichen registriert. Hard- und Softwareriese Microsoft hat allein in Deutschland zwei Bildmarken mit “X”, etwa das Logo der Spielkonsole Xbox. Zudem soll es in Großbritannien noch mehr Marken von Microsoft geben. Interessant ist auch, dass der Medienkonzern Freemantle Media mit seiner Talentshow “X Factor” entsprechend registrierte Markenzeichen in der EU hat.
Ob es weitere rechtliche Schritte geben wird, ist noch unklar. Jedoch soll es bereits Abmahnungen gegeben haben. Ja nach Bekanntheit der etablierten Marke eines Unternehmens kann eine Verletzung zu enormen Streitwerten führen. Seit Juli 2023 trägt Twitter im Rahmen eines Rebrandings den Namen X.