August 26, 2026 12:09 a.m. CEST

„Der Wirtschaft nicht vermittelbar“

Klingbeil und Rainer streiten über Steuer auf Süßgetränke

25.08.2026 – 14:43 UhrLesedauer: 3 Min.

Lars Klingbeil (l) und Alois Rainer: Ihre Ministerien sind nicht einer Meinung. (Quelle: IMAGO/Christian Spicker/imago)

Finanzminister Klingbeil will eine Steuer auf Süßgetränke ausweiten. Ernährungsminister Rainer bremst und verlangt klare Ausnahmen.

Mit einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Krankenversicherungen stützen und den Zuckerkonsum senken. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ernährungshygiene unter Alois Rainer (CSU) warnt jedoch: In einem Schreiben an das Finanzressort fordert Rainers Haus eine deutlich abgespeckte Version der Pläne.

Auslöser ist ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums vom 7. August zur sogenannten Zuckergetränkesteuer. Die Pläne aus Klingbeils Haus sehen vor, nicht nur klassische Softdrinks, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen sowie alkoholfreies Bier und Wein zu besteuern. Auch Getränke mit Süßungsmitteln sollen erfasst werden. Geplant sind drei Steuersätze und eine Einstiegsschwelle von 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter.

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Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ernährungshygiene (BMLEH) unter Alois Rainer kritisiert, das Papier gehe „deutlich über die Empfehlungen“ der Finanzkommission Gesundheit hinaus. Nach gemeinsamen Berechnungen mit dem Wirtschaftsministerium würden allein die Einnahmen aus klassischen Erfrischungsgetränken rund zwei Milliarden Euro pro Jahr betragen – deutlich mehr als die vorgesehenen Mittel zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zugleich mindere die Besteuerung von Süßungsmitteln den Anreiz, Zucker durch solche Stoffe zu ersetzen.

Welche Produkte Rainers Ministerium ausnehmen will

Prinzipiell unterstützt das Ernährungsministerium die Entscheidung, Fruchtsäfte und Trinkmilch mit ihrem natürlichen Zuckergehalt von der Steuer auszunehmen. Dies müsse aber konsequent auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden, heißt es. Andernfalls sei es „widersprüchlich und weder der Wirtschaft noch der Öffentlichkeit vermittelbar“, dass etwa Fruchtschorlen besteuert werden, obwohl sie weniger Zucker enthalten als Saft.

Die Liste der aus Sicht des BMLEH auszunehmenden Produkte umfasst unter anderem Gemüsesäfte, Saftkonzentrate und daraus hergestellte Säfte, Schorlen, Nektare, Fruchtsaftgetränke, Smoothies, Milchmischgetränke, Pflanzendrinks sowie alkoholfreies Bier und Wein. Bei Milchmischgetränken verweist das Ministerium auf deren Bedeutung für die Versorgung mit Nährstoffen wie Calcium und Jod. Eine Besteuerung würde aus seiner Sicht das Ziel einer gesunden Ernährung unterlaufen.

Getränk umringt von Zuckerwürfeln (Symbolbild): Eine Steuer könnte für viele Getränke gelten. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa)

Beim alkoholfreien Bier und Wein warnt Rainers Haus vor einem gefährlichen Fehlanreiz: Je nach Herstellung könnte die Steuer dazu führen, dass alkoholfreie Getränke teurer werden als alkoholhaltige – zumal Wein in Deutschland nicht besteuert wird und die Biersteuer sehr niedrig ist. Das stehe den Zielen der Alkoholprävention „diametral entgegen“.

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