Linke kritisiert Vorstoß
Gesetz gegen Vergesellschaftung? „Kläglicher Versuch“
21.10.2026 – 08:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Immobilienbranche schlägt einen Weg vor, wie die Vergesellschaftung von Wohnungen verhindert werden könnte. Widerspruch kommt von der Linken.
Kann so die Vergesellschaftung von Wohnungen untersagt werden? Der Dachverband der Immobilienbranche hat als Möglichkeit genannt, die Bundesregierung könne per Gesetz ausschließen, dass Mietwohnungen als Produktionsmittel gelten. Somit würden sie nicht mehr unter den Vergesellschaftungsartikel des Grundgesetzes fallen, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses, Aygül Özkan, am Dienstag.
Unterstützung bekam sie aus der Union. Günter Krings, zuständiger Fraktionsvize der Union und Jurist, sagte t-online: „Es spricht viel dafür, dass Artikel 15 primär auf industrielle Produktionsmittel und landwirtschaftliche Flächen sowie Baugrundstücke ausgerichtet ist, es aber von Anfang an nicht darum ging, bereits gebaute Wohnungen zu enteignen.“
Linken-Politikerin Lay: Mieterschutz völlig unter die Räder geraten
Die Fraktion der Linken im Bundestag kritisiert den Vorschlag als „kläglichen Versuch, die Bestände der Immobilienkonzerne dem demokratischen Zugriff zu entziehen“. Selbstverständlich versuche die Immobilienlobby mit ihren politischen Vertretungen alles, um ihre Milliardengewinne zu verteidigen, sagte die wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay t-online. „Die Mieterinnen und Mieter, die diese Gewinne in Form von Mietsteigerungen zahlen, sind ihnen egal.“
Lay bezeichnete es als „bodenlos“, dass sich SPD-Bundesministerinnen und -minister dafür hergäben, während die im Koalitionsvertrag versprochenen Investitionszulagen für die Wohngemeinnützigkeit nicht kämen. „Bei der Kumpanei mit den Finanz- und Immobilieninvestoren ist der Mieterschutz völlig unter die Räder geraten“, so Lay.
Die Sondierer von Linken, Grünen und SPD hatten am Samstag erste Einigungen für eine mögliche Landesregierung in der Hauptstadt vorgestellt, darunter ihre Pläne zur Vergesellschaftung von Wohnraum. Daran gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem wird kritisiert, dass durch den tiefen Eingriff in Eigentumsrechte der private Wohnungsbau in Berlin zum Erliegen kommen könnte.
Lay verteidigt Berliner Vergesellschaftungspläne
Bereits im Sommer hatte die Bundesregierung ein Gesetz angekündigt, das die Vergesellschaftung verhindern soll. Viel ist allerdings noch nicht bekannt, die Ministerien befinden sich nach eigenen Angaben noch in Abstimmungsprozessen. Das Gesetz, das Investitionsschutzgesetz heißen soll, wird unter der Federführung des Bundesinnenministeriums mit dem Justiz- und Bauministerium erarbeitet.
Lay verteidigt das Berliner Vorhaben: „Die Vergesellschaftung von Konzernwohnungen kann die Mieten stabilisieren und es ist richtig, dies durch Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes zu tun.“ Ein Vergesellschaftungsverbot sei juristisch umstritten bis unmöglich, ohne das Grundgesetz zu ändern, und auch der Vorschlag, Wohnungen auszunehmen, werde einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten, sagte Lay.
Die Pläne der Berliner Linken, Grünen und SPD sehen vor, dass schätzungsweise 150.000 bis 160.000 Wohnungen von großen Wohnkonzernen vergesellschaftet werden. Fünf Konzerne wären davon ab der 10.000. Wohnung betroffen, darunter Deutschlands größte Wohnungsgesellschaft Vonovia und der schwedische Konzern Heimstaden. Vonovia hat bereits angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen.
