August 18, 2026 9:14 p.m. CEST

Pakete mit GPS-Trackern

Für Russland spioniert? Haftstrafe für „Wegwerf-Agenten“

Aktualisiert am 18.08.2026 – 14:21 UhrLesedauer: 3 Min.

Ein 30 Jahre alter Ukrainer ist wegen Agententätigkeit verurteilt worden. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)

Dass drei Ukrainer gemeinsam Pakete mit GPS-Sender von Deutschland in die Ukraine verschickt haben, ist unstrittig. Aber haben sie damit für Russland spioniert? Ein Gericht ist nicht völlig überzeugt.

Die Erleichterung ist groß bei den zwei jungen Ukrainern, als der Richter sie vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vom Vorwurf frei spricht, als Agenten Russlands in Deutschland Brandanschläge geplant zu haben. Überschwänglich schütteln sie ihren Verteidigern die Hände, lächeln Angehörigen im Publikum zu.

Und auch für einen 30 Jahre alten Landsmann geht der Prozess wegen Spionage- und Sabotagevorwürfe in Stuttgart verhältnismäßig glimpflich aus: Er wird zwar wegen Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, muss diese aber nicht antreten, weil die Haftzeit schon mit der Untersuchungshaft abgegolten ist.

Dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, der Mann habe gemeinsam mit seinen Landsmännern Brandanschläge in Deutschland geplant, folgte das Gericht ebenfalls nicht. Die Beweise dafür reichten aus Sicht der Richter nicht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autoteile mit GPS-Trackern versendet

Unstrittig ist, was im März 2025 rund um den Bodensee und in Köln passiert ist: Der 30 Jahre alte Ukrainer, der im Schweizer Kanton Thurgau lebt, erhält von einem Mittelsmann aus dem russisch besetzten Mariupol den Auftrag, zwei Pakete mit Autoersatzteilen sowie je einem GPS-Tracker mittels eines ukrainischen Paketdienstes in die Ukraine zu schicken.

Der 30-Jährige beauftragt damit einen 22 Jahre alten Bekannten aus Konstanz. Der bestellt die Autoteile und verpackt sie inklusive der GPS-Tracker in Kartons. Weil dann auffällt, dass der ukrainische Paketdienst aber gar keine Filiale in Konstanz betreibt, schaltet er einen 25 Jahre alten Bekannten in Köln ein, der die Pakete dann dort aufgibt.

Zentrale Frage für das Gericht: Haben die drei jungen Männer die Pakete bewusst im Auftrag des russischen Geheimdienstes versandt, um Transportwege des ukrainischen Postdienstes auszuspähen? Und haben sie gar Pläne gehabt, über denselben Weg auch Brandsätze zu verschicken?

Ja, argumentiert die Bundesanwaltschaft in den Anklagen gegen die Männer. Die beiden Sendungen dienten demnach dazu, Transportwege und logistische Abläufe des Paketdienstes auszuspionieren – und mögliche Anschlagsziele in Erfahrung zu bringen.

Anklage: Sicherheitsgefühl der Bevölkerung treffen

Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage. Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft „in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen“.

Der Verteidiger des 25 Jahre alten Angeklagten aus Köln hatte bereits am ersten Verhandlungstag dagegengehalten und argumentiert, sein Mandant habe lediglich einen Gefälligkeitsdienst geleistet und habe nichts von möglichen Sabotageplänen gewusst.

Dem schloss sich auch das Gericht an. Bei den beiden jüngeren Angeklagten habe in der Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden können, dass die zwei es für möglich hielten, dass die Pakete im Auftrag eines russischen Geheimdienstes und zur Ausspähung möglicher Sabotageobjekte versandt wurden. Beide hätten keine Entlohnung bekommen und keine nähere Kenntnis der Hintermänner gehabt.

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