Oktober 29, 2026 4:28 p.m. CET

Bankkonto geteilt

Frau muss für Betrug des Partners zahlen

29.10.2026 – 15:22 UhrLesedauer: 1 Min.

Kunde am Bankautomat (Symbolbild): Wer sein Konto anderen zur Verfügung stellt, haftet, wenn das Konto für Betrügereien genutzt wird. (Quelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie)

Sie ließ ihren damaligen Partner ihr Konto nutzen, der dieses für Betrügereien missbrauchte. Für den Schaden aufkommen, muss nun aber die Kontoinhaberin.

Das Landgericht Frankenthal hat eine Frau aus Wuppertal dazu verurteilt, knapp 6.000 Euro an ein Betrugsopfer zurückzuzahlen. Ihr Ex-Freund hatte das Konto der Frau genutzt, um einem anderen Mann das Geld durch eine Betrugsmasche zu entlocken. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Ex-Freund gab sich gegenüber einem Mann aus Grünstadt als Bankmitarbeiter aus. Daraufhin veranlasste der Ex-Freund ohne Wissen des Mannes eine Überweisung von rund 6.000 Euro auf das Konto der Frau. Das Geld hob der Ex-Freund ab und gab es aus. Der Betrogene klagte anschließend gegen die Kontoinhaberin auf Rückzahlung.

Die Frau bestritt vor Gericht, an dem Betrug beteiligt gewesen zu sein. Sie habe ihrem damaligen Freund die Bankkarte überlassen, weil er vorgegeben habe, in Schwierigkeiten zu sein. Ob diese Aussage glaubhaft sei, ließ das Gericht in seinem Urteil ausdrücklich offen.

Die Richter entschieden dennoch zu ihren Ungunsten: Weil sie ihrem Freund den Zugriff auf das Konto ermöglicht hatte, sei sie rechtlich so zu behandeln, als hätte sie selbst gewusst, dass das Geld aus einer Straftat stammte. Auch der Umstand, dass sie selbst nicht von der Beute profitierte, änderte daran nichts. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 9 O 46/25). Möglicherweise könne die Frau ihren Ex-Freund in Haftung nehmen. Ob sie das Geld von ihm je zurückerhält, ist allerdings unklar.

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