September 4, 2026 8:53 p.m. CEST

Bargeldliebhaber aufgepasst: Die Europa‑Serie wurde im Mai 2019 komplettiert – darunter auch der 200er – und ist moderner, sicherer und beständiger. Die alte Serie wird nicht plötzlich wertlos, sondern läuft ganz gemächlich aus – aber tauschen oder einsetzen können Sie sie ohne jegliche zeitliche Frist weiter.

Sie haben grundsätzlich das Recht, mit Bargeld zu zahlen – aber nicht das Recht, mit jedem Schein überall durchzukommen. Das klingt erst einmal paradox – schließlich sind 500er und 200er gesetzliches Zahlungsmittel. Trotzdem dürfen Läden, Tankstellen oder Restaurants die Annahme ablehnen, wenn sie das vorher klar kommunizieren. Zum Beispiel mit einem Schild an der Kasse: „Keine Annahme von 500-Euro-Scheinen.“

Das ist völlig legal, weil ein Kaufvertrag privatrechtlich ist. Der Händler muss Ihre Zahlung nicht in jeder beliebigen Stückelung akzeptieren – insbesondere nicht, wenn es um hohe Scheine geht, die er vielleicht nicht wechseln kann oder aus Angst vor Fälschungen scheut.

Ihre alten D‑Mark‑Scheine und Pfennig‑Münzen liegen schon etwas länger in der Schublade? Keine Sorge – Sie können sie ganz unkompliziert und kostenlos bei der Deutschen Bundesbank eintauschen – und das sogar ohne zeitliche Begrenzung. Entweder bringen Sie Ihr altes Geld persönlich in eine Filiale, oder Sie schicken es per Post – Porto übrigens auf Ihre Kosten, die Umtauschleistung selbst hingegen bleibt gratis. Der Umtauschkurs ist fix: 1 Euro = 1,95583 DM.

Die kleinen Kupfermünzen könnten tatsächlich bald der Vergangenheit angehören – aber ganz so schnell auch wieder nicht. Das von der Bundesbank initiierte Nationale Bargeldforum spricht sich für eine Abschaffung aus und favorisiert stattdessen eine Rundung auf 5‑Cent‑Schritte bei Barzahlungen – wie es bereits Finnland, die Niederlande, Irland, Italien, Belgien, Estland und die Slowakei praktizieren.

Hauptargumente: Produktions- und Logistikkosten übersteigen den Nominalwert (so kostet die Herstellung einer 1‑Cent‑Münze etwa 1,65 Cent), und viele Kupfermünzen verschwinden ungenutzt in Schubladen. Eine offizielle Entscheidung auf EU‑Ebene steht noch aus. Die 5‑Cent‑Münze wäre übrigens davon zunächst nicht betroffen und bliebe im Umlauf.

Derzeit gilt in Deutschland keine generelle Obergrenze für Bargeldzahlungen – Sie dürfen also problemlos fünf-, sechsstellig oder sogar siebenstellig in bar zahlen. Allerdings gibt es ein paar wichtige Sonderregeln. Ab 10.000 Euro Barzahlung besteht Identifikationspflicht: Händler oder Dienstleister müssen Ihre Personalien notieren (Name, Adresse, Geburtsdatum, Herkunft des Geldes). Für Edelmetallkäufe ab 2.000 Euro ist ebenfalls die Vorlage Ihres Ausweises Pflicht. Darüber hinaus sind Barzahlungen beim Immobilienkauf seit dem 1. April 2023 verboten.

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