Die Linke fordert keine Enteignung im eigentlichen Sinne, sondern schreibt in ihrem Wahlprogramm von Vergesellschaftung. Das ist auch ein rechtlicher Unterschied. Bei der Vergesellschaftung wird zwar ebenfalls privates Eigentum staatlich entzogen, es braucht dafür aber keine am Gemeinwohl orientierte Begründung. Deshalb könne es, so schrieben es die Experten 2023, auch eine Übernahme von Eigentum ohne Entschädigung oder nur zu einem sehr geringen Betrag geben. Ob das einer Prüfung durch das Verfassungsgericht standhalten würde, ist jedoch unklar. Wahrscheinlich würden die Betroffenen, in diesem Fall die Vonovia, vor Gericht ziehen. Auch das könnte für das Land Berlin teuer werden.
Um wie viele Wohnungen geht es?
Die Linke schreibt in ihrem Wahlprogramm, dass 220.000 Wohnungen enteignet werden sollten, die mehrheitlich Vonovia gehören. Insgesamt gibt es 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin – die Enteignung würde also nur sehr wenigen Haushalten zugutekommen. Die Linke argumentiert, dass dies in der Regel die Ärmsten der Bevölkerung sind, die stärker geschützt werden müssten.
Laut Berliner Mieterverein gehören 19 Prozent aller Mietwohnungen privaten Vermietern mit weniger als sechs Wohnungen. Diese wären also nicht von der Enteignung betroffen. Rund 20 Prozent gehören börsennotierten Unternehmen, 28 Prozent sind Vermieter mit mehr als sieben Wohnungen. Dabei kann es sich sowohl um gewerbliche als auch um private Vermieter handeln, auch hier wären also nicht alle Vermieter von den Plänen der Linken betroffen. Diese will nur die enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen.
Was würde die Enteignung in Berlin kosten?
Das kommt darauf an, ob wirklich enteignet oder vergesellschaftet wird. Die Linke spricht von Vergesellschaftung und möchte damit auch unter Verkehrswert das Privateigentum in Staatshand überführen. Auch die Expertenkommission glaubt, dass dies möglich wäre. Sie geht von Kosten zwischen 3,7 und 25,6 Milliarden Euro aus. Die Frage wäre dann jedoch, ob dies anschließend vom Verfassungsgericht gekippt würde.
Monika Schnitzer, die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, sagte am Dienstag in der Sendung „Maischberger“, dass man „von zweistelligen Milliardenbeträgen“ ausgehen müsse, wenn die Linke, wie in ihrem Wahlprogramm aufgeführt, 220.000 Wohnungen enteignen würde. Mit diesem Geld könne man auch neue Wohnungen bauen, führte sie als Gegenargument an.
Der Berliner Rechnungshof hatte Kosten von 42 Milliarden Euro angeführt, sollte die Enteignung zu Verkehrswerten erfolgen.
Wie stark würden Mieten sinken?
Ob Mieten durch eine Vergesellschaftung oder Enteignung überhaupt sinken würden, steht nicht fest. Der Berliner Rechnungshof hat 2024 dazu einen Bericht verfasst. Im Falle einer Enteignung mit Entschädigung nach Verkehrswert wäre der Staat demnach dazu gezwungen, Mieten sogar zu erhöhen, um die Kosten der Enteignung im Staatshaushalt auszugleichen. Käme es zu einer Vergesellschaftung mit Entschädigung unter Verkehrswerten, könnten Mieten abgesenkt werden – allerdings mahnt der Rechnungshof, dass dieses Vorgehen nicht rechtssicher sei und die Folgekosten damit schwer kalkulierbar.
