Oktober 2, 2026 10:47 a.m. CEST

Datum, Anlass, Hintergrund

Diesen Feiertag hat der 3. Oktober abgelöst


Aktualisiert am 02.10.2026 – 08:36 UhrLesedauer: 2 Min.

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Datum, Anlass, Hintergrund: Der „Tag der deutschen Einheit“ im Video. (Quelle: epd)

Knapp ein Jahr nach dem Fall der Mauer vereinigte Deutschland seine beiden Staaten. Heute ist der Tag ein Feiertag – in allen Bundesländern?

Aus zwei Staaten wurde einer: Der Tag der Deutschen Einheit erinnert an die Wiedervereinigung der Deutschen Demokratischen Republik mit der Bundesrepublik. Und soll das Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen kräftigen.

Wann ist der Tag der Deutschen Einheit?

Der Tag der Deutschen Einheit ist jedes Jahr am 3. Oktober. Es handelt sich dabei um einen bundesweiten Feiertag, Arbeitnehmer aus allen Bundesländern haben also in der Regel arbeitsfrei. Die meisten Geschäfte bleiben geschlossen.

Der Tag der Deutschen Einheit ist der Nationalfeiertag Deutschlands und der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag. Über alle anderen Feiertage bestimmen die einzelnen Bundesländer.

Auf diese Wochentage fällt der Tag der Deutschen Einheit in den kommenden Jahren:

  • 03.10.2026: Samstag
  • 03.10.2027: Sonntag
  • 03.10.2028: Dienstag
DDR-Fahne in einer Videoprojektion: Der Tag der Deutschen Einheit soll an die Wiedervereinigung erinnern. (Quelle: Martin Schutt/dpa/dpa)

Was wird am 3. Oktober gefeiert?

Am 3. Oktober wird der Tag der Deutschen Einheit gefeiert. Das Datum geht zurück auf den 3. Oktober 1990, an dem die DDR der Bundesrepublik beigetreten ist. Die Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands wurde an diesem Tag rechtlich vollzogen.

Das ging mit Feierlichkeiten einher: Um 0 Uhr wurde vor dem Reichstagsgebäude in Berlin zu den Klängen des Deutschlandliedes die schwarz-rot-goldene Flagge gehisst. Hunderttausende Menschen feierten die Einheit nicht nur auf den Straßen Berlins, sondern auch in vielen anderen Städten.

Im Video | Deutsche Einheit: Sind Ost und West gespaltener denn je?

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Die Vorgeschichte

Bereits am 23. August 1990 hatte die Volkskammer den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik für den 3. Oktober beschlossen. Am 31. August war der deutsch-deutsche Einigungsvertrag in Ost-Berlin unterschrieben worden. Bundestag und Volkskammer billigten ihn am 20. September. In diesem Vertrag wird auch der 3. Oktober als gesetzlicher Feiertag in Deutschland bestimmt.

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