Juli 28, 2026 6:48 p.m. CEST

Weiter betonte Dobrindt: „Aber auch all diese Überwachungsmöglichkeiten verhindern nicht abschließend, dass Menschen, die vorhaben, schwerste Anschläge zu begehen, diese vielleicht auch begehen können. Man kann das Risiko minimieren, aber man kann es nicht komplett ausschließen.“

Berliner Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Berliner Polizei hatte Abdul B. als Gefährder eingestuft, weil er versucht hatte, sich der Terrororganisation IS anzuschließen und dafür im Mai verurteilt worden war – allerdings noch nicht rechtskräftig.

Nach dem Terroranschlag beim Berliner CSD diskutiert die Politik über eine schärfere Überwachung islamistischer Gefährder. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

Die Berliner Justiz wehrte sich gegen Kritik daran, dass der spätere Attentäter trotz einer Verurteilung auf freiem Fuß war, weil das Gericht die Untersuchungshaft aufgehoben hatte. Betont wurde, für vorbeugende Gefahrenabwehr seien die Sicherheitsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, nicht die Strafgerichte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Berliner Ermittlungsrichter hätten in den vergangenen Wochen und Monaten dem LKA die Überwachung von Abdul B. durch Telefonabhören und Observationen bewilligt.

Verhalten soll nicht auf Anschlag hingewiesen haben

Sein von der Polizei beobachtetes Verhalten soll allerdings nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante. Im Mai befasste sich laut dem Bericht von WDR, NDR und „SZ“ auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin, in dem Polizeibehörden und Geheimdienste zusammenarbeiten, mit seinem Fall. Dort sollen die Experten zu dem Schluss gekommen sein, es bestehe eine große Gefahr durch Abdul B. und er müsse überwacht werden.

Das LKA soll Abdul B. daraufhin eng observiert haben, sein Handy wurde überwacht, die Kamera vor dem Haus installiert. Abdul B. soll sich allerdings unauffällig verhalten haben. Die Observation durch Spezialisten des LKA sei daraufhin etwas zurückgefahren worden.

Mit Spielzeugwaffe das Haus verlassen

Dass er von der Polizei überwacht wurde, war Abdul B. möglicherweise bekannt: Am 2. Juli filmte die Überwachungskamera, wie er mit einer Schusswaffe in der Hand sein Haus verließ. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung, doch die Waffe war ein Spielzeug. Die Polizei warnte ihn dann in einer sogenannten Gefährderansprache.

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte im Deutschlandfunk: „Ich glaube, dass wir durchaus im Lichte dieser Ereignisse kurzfristig reden können über das Thema Fußfessel.“ Zunächst sollte man den gesamten Sachverhalt betrachten, einschließlich des Prozesses gegen den Täter Abdul B. „Und dann haben wir sicher im Herbst die Zeit, uns das in aller Ruhe anzuschauen und unsere Schlüsse daraus zu ziehen.“

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