Oktober 13, 2026 7:34 p.m. CEST

Gericht erlaubt Klagen

Parken auf dem Gehweg: Anwohner dürfen handeln


Aktualisiert am 13.10.2026 – 07:38 UhrLesedauer: 1 Min.

Ein Klassiker in deutschen Städten: Autos mit zwei Rädern auf dem Gehweg. Anwohner können dagegen vorgehen. (Quelle: Kerstin Kokoska/imago)

Was tun im Umgang mit Gehwegparkern? Wer den Bürgersteig blockiert, kann von Anwohnern gemeldet und zur Verantwortung gezogen werden. Ein Grundsatzurteil zeigt, was Autofahrer wissen müssen.

Parken auf dem Gehweg ist in vielen Städten Alltag – und eigentlich verboten. Trotzdem wird es oft toleriert, selbst wenn Fußgänger kaum noch durchkommen. Ein höchstrichterliches Urteil schafft jedoch Klarheit: Anwohner können sich wehren, wenn Fahrzeuge Gehwege blockieren.

Gericht erlaubt Klagen gegen blockierte Gehwege

Der Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts legt fest: Wenn Autos Gehwege so zuparken, dass Fußgänger, Kinderwagen oder Rollstühle behindert werden, dürfen Anwohner aktiv werden. Sie haben das Recht, bei den Straßenverkehrsbehörden konkrete Maßnahmen einzufordern – etwa durch Kontrollen oder Sanktionen.

Wo die Regelung gilt – und wo nicht

Wichtig: Das Klagerecht gilt nur für direkt betroffene Anwohner – also Menschen, die in unmittelbarer Nähe zu den blockierten Gehwegen wohnen. Die Behörden müssen nicht flächendeckend handeln, sondern dürfen nach Priorität vorgehen. Besonders betroffene Straßen können bevorzugt behandelt werden.

„Aufgesetztes Parken“ nur selten erlaubt

Das sogenannte aufgesetzte Parken – also mit zwei Rädern auf dem Gehweg – ist nur dann zulässig, wenn es ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist. In vielen Städten wie Bremen wurde dieses illegale Parken bisher jedoch stillschweigend geduldet. Das Urteil zwingt Städte entgegen dieser Praxis, konsequenter durchzugreifen.

Was das Urteil für Autofahrer bedeutet

Wer sein Auto regelmäßig teilweise auf dem Gehweg abstellt, sollte seine Gewohnheiten überdenken. Bußgelder oder Beschwerden durch Anwohner sind nämlich wahrscheinlich. Auch der Versicherungsschutz kann im Schadensfall gefährdet sein, wenn das Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde.

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