Juli 23, 2026 4:56 p.m. CEST

Mehr als ein Viertel bedroht

Diese Gruppe hat ein besonders hohes Armutsrisiko

23.07.2026 – 15:04 UhrLesedauer: 2 Min.

Laut den Daten lebten 2025 insgesamt rund 2,36 Millionen Kinder unter 18 Jahren in einer Alleinerziehenden-Familie. (Symbolbild) (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa-bilder)

Die Zahl der Alleinerziehenden ist in den vergangenen zehn Jahren leicht gesunken. Doch das Armutsrisiko für diese Gruppe ist äußerst hoch.

2025 haben rund 1,62 Millionen Alleinerziehende in Deutschland gelebt. Damit hatte knapp jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern nur ein Elternteil, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Zehn Jahre zuvor waren es noch 1,65 Millionen Alleinerziehende. Ihr Anteil an allen Familien mit Kindern unter 18 Jahren lag damals bei 20,5 Prozent und damit leicht höher als 2025.

Laut den Daten lebten im vergangenen Jahr insgesamt rund 2,36 Millionen Kinder unter 18 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen. Das entspricht demnach 16,8 Prozent aller Minderjährigen in Deutschland. Zudem sind Alleinerziehende weiterhin überwiegend Frauen: 2025 waren demnach 84,4 Prozent der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren Mütter.

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Armutsrisiko bei Alleinerziehenden-Familien deutlich höher

Das Armutsrisiko ist in Alleinerziehenden-Haushalten deutlich höher als im Durchschnitt. 28,9 Prozent der Menschen dort galten einer Erhebung zufolge zuletzt als armutsgefährdet. In Haushalten von Paaren mit einem oder mehreren Kindern seien lediglich zwölf Prozent der Menschen von Armut bedroht. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern sei damit mehr als doppelt so hoch.

Ein Reformvorschlag der Bundesregierung sieht laut Statistikern vor, dass künftig nur noch Kinder unter 16 Jahren einen Unterhaltsvorschuss bekommen sollen. Bisher liege die Altersgrenze bei 18 Jahren. Von der geplanten Änderung wären laut Mitteilung 21,2 Prozent der Alleinerziehenden-Familien betroffen. 2025 waren 373.000 Kinder von alleinerziehenden 16- und 17-Jährige und würden ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verlieren, sofern die Reform umgesetzt wird.

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