August 17, 2026 9:39 a.m. CEST

Amtsanmaßung?

Shirt bringt Teenager in Bredouille

Aktualisiert am 17.08.2026 – 07:58 UhrLesedauer: 1 Min.

Polizist in Sachsen-Anhalt (Symbolbild): Ein T-Shirt der Einsatzkräfte hat einen 17-Jährigen in Schwierigkeiten gebracht. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Streifenbeamte erspähen in einem Park ein Shirt – und sind überzeugt, dass es unerlaubterweise getragen wird. Für den mutmaßlichen Täter könnte es ein juristisches Nachspiel geben.

Die Polizei Brandenburg hat am Samstag einen 17-Jährigen in einem Park angehalten und zur Rede gestellt – den Beamten missfiel das T-Shirt des Teenagers. Wie die Polizei mitteilte, trug der Jugendliche ein Shirt der Polizei Sachsen-Anhalt. Gegen ihn werde nun wegen Amtsanmaßung ermittelt.

Laut der Polizei Brandenburg war den Streifenpolizisten das Amtswappen auf dem Shirt des Jugendlichen aufgefallen. Wie die Polizei klarstellt, ist das T-Shirt ein Teil der Uniform der Polizei Sachsen-Anhalt. Das Kleidungsstück sei noch in dem Park sichergestellt worden: Der Jugendliche musste es ausziehen.

Der Jugendliche habe demnach erklärt, dass er das Shirt von einem Bekannten habe, der in Sachsen-Anhalt bei der Polizei arbeitet.

Um den Straftatbestand der Amtsanmaßung zu erfüllen, reicht es in Deutschland nicht aus, bestimmte Kleidung zu tragen. In der Regel muss auch aktives Handeln dazukommen: Der Beschuldigte muss also auch eine Tätigkeit ausführen, die üblicherweise nur den jeweiligen Amtsträgern vorbehalten ist.

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